Das erste Recht des Kindes (Untertitel: „Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin“) ist ein deutscher Spielfilm von Fritz Wendhausen aus dem Jahr 1932. Er wurde am 20. Oktober 1932 in Berlin uraufgeführt und am 5. Mai 1933 von der Zensurbehörde nach persönlicher Intervention Heinrich Himmlers („... halte ich ihn für geeignet, lebenswichtige Interessen des Staates und damit die öffentliche Ordnung zu verletzen“) verboten.

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  • Das erste Recht des Kindes (Untertitel: „Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin“) ist ein deutscher Spielfilm von Fritz Wendhausen aus dem Jahr 1932. Er wurde am 20. Oktober 1932 in Berlin uraufgeführt und am 5. Mai 1933 von der Zensurbehörde nach persönlicher Intervention Heinrich Himmlers („... halte ich ihn für geeignet, lebenswichtige Interessen des Staates und damit die öffentliche Ordnung zu verletzen“) verboten. (de)
  • Das erste Recht des Kindes (Untertitel: „Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin“) ist ein deutscher Spielfilm von Fritz Wendhausen aus dem Jahr 1932. Er wurde am 20. Oktober 1932 in Berlin uraufgeführt und am 5. Mai 1933 von der Zensurbehörde nach persönlicher Intervention Heinrich Himmlers („... halte ich ihn für geeignet, lebenswichtige Interessen des Staates und damit die öffentliche Ordnung zu verletzen“) verboten. (de)
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  • Das erste Recht des Kindes (Untertitel: „Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin“) ist ein deutscher Spielfilm von Fritz Wendhausen aus dem Jahr 1932. Er wurde am 20. Oktober 1932 in Berlin uraufgeführt und am 5. Mai 1933 von der Zensurbehörde nach persönlicher Intervention Heinrich Himmlers („... halte ich ihn für geeignet, lebenswichtige Interessen des Staates und damit die öffentliche Ordnung zu verletzen“) verboten. (de)
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