Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) war das Gesetz, mit dem der § 81g in die deutsche Strafprozessordnung eingeführt wurde. Diese Vorschrift ermöglicht es, zum Zweck der Identitätsfeststellung in Strafverfahren von bestimmten Beschuldigten und unter bestimmten Bedingungen Körperzellen zu entnehmen und molekulargenetisch zu untersuchen.

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  • Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) war das Gesetz, mit dem der § 81g in die deutsche Strafprozessordnung eingeführt wurde. Diese Vorschrift ermöglicht es, zum Zweck der Identitätsfeststellung in Strafverfahren von bestimmten Beschuldigten und unter bestimmten Bedingungen Körperzellen zu entnehmen und molekulargenetisch zu untersuchen. Das Gesetz wurde durch das Gesetz zur Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes von 1999, durch das Strafverfahrensänderungsgesetz von 1999 und das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2004 modifiziert. Mit dem Gesetz über die forensische DNA-Analyse trat das DNA-IFG dann vollständig außer Kraft. Die materiell-rechtlichen Vorschriften werden in §§ 81f–81h der Strafprozessordnung integriert. Möglich wird damit auch ein Massenscreening, über dessen Rechtmäßigkeit bisher Streit bestand. (de)
  • Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) war das Gesetz, mit dem der § 81g in die deutsche Strafprozessordnung eingeführt wurde. Diese Vorschrift ermöglicht es, zum Zweck der Identitätsfeststellung in Strafverfahren von bestimmten Beschuldigten und unter bestimmten Bedingungen Körperzellen zu entnehmen und molekulargenetisch zu untersuchen. Das Gesetz wurde durch das Gesetz zur Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes von 1999, durch das Strafverfahrensänderungsgesetz von 1999 und das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2004 modifiziert. Mit dem Gesetz über die forensische DNA-Analyse trat das DNA-IFG dann vollständig außer Kraft. Die materiell-rechtlichen Vorschriften werden in §§ 81f–81h der Strafprozessordnung integriert. Möglich wird damit auch ein Massenscreening, über dessen Rechtmäßigkeit bisher Streit bestand. (de)
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  • DNA-Identitätsfeststellungsgesetz
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  • Art. 4 G vom 27. Dezember 2003
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  • Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung
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  • Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) war das Gesetz, mit dem der § 81g in die deutsche Strafprozessordnung eingeführt wurde. Diese Vorschrift ermöglicht es, zum Zweck der Identitätsfeststellung in Strafverfahren von bestimmten Beschuldigten und unter bestimmten Bedingungen Körperzellen zu entnehmen und molekulargenetisch zu untersuchen. (de)
  • Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) war das Gesetz, mit dem der § 81g in die deutsche Strafprozessordnung eingeführt wurde. Diese Vorschrift ermöglicht es, zum Zweck der Identitätsfeststellung in Strafverfahren von bestimmten Beschuldigten und unter bestimmten Bedingungen Körperzellen zu entnehmen und molekulargenetisch zu untersuchen. (de)
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  • DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (de)
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