Das Cuerpo Nacional de Policía (deutsch: Nationales Polizeikorps), umgangssprachlich auch "Policía Nacional" oder "CNP" genannt, ist eine spanische Polizeibehörde, die Ende des 20. Jahrhunderts aus der Notwendigkeit entstand, die spanischen Städte mit einer modernen Sicherheitsstruktur zu versehen. Es geht zurück auf ein Dekret des Königs Ferdinand VII., der damit die Allgemeine Polizei des Königreichs ins Leben rief. Trotz ihrer langen, ununterbrochenen Existenz hat die spanische Polizei heute in der Verfassung von 1978 ihren rechtlichen Ursprung. Darin werden ihr die zwei grundlegenden Aufgaben zugewiesen, "die freie Ausübung der Rechte des Bürgers zu beschützen und die städtische Sicherheit zu gewährleisten".

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  • Das Cuerpo Nacional de Policía (deutsch: Nationales Polizeikorps), umgangssprachlich auch "Policía Nacional" oder "CNP" genannt, ist eine spanische Polizeibehörde, die Ende des 20. Jahrhunderts aus der Notwendigkeit entstand, die spanischen Städte mit einer modernen Sicherheitsstruktur zu versehen. Es geht zurück auf ein Dekret des Königs Ferdinand VII., der damit die Allgemeine Polizei des Königreichs ins Leben rief. Trotz ihrer langen, ununterbrochenen Existenz hat die spanische Polizei heute in der Verfassung von 1978 ihren rechtlichen Ursprung. Darin werden ihr die zwei grundlegenden Aufgaben zugewiesen, "die freie Ausübung der Rechte des Bürgers zu beschützen und die städtische Sicherheit zu gewährleisten". Das Cuerpo Nacional de Policía erlaubt – im Gegensatz zur Guardia Civil – die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wie dem Sindicato Unificado de Policia (SUP), der Confederación Española de Policía (CEP), dem Sindicato Profesional de Policía (SPP) oder der Unión Federal de Policía (UFP). (de)
  • Das Cuerpo Nacional de Policía (deutsch: Nationales Polizeikorps), umgangssprachlich auch "Policía Nacional" oder "CNP" genannt, ist eine spanische Polizeibehörde, die Ende des 20. Jahrhunderts aus der Notwendigkeit entstand, die spanischen Städte mit einer modernen Sicherheitsstruktur zu versehen. Es geht zurück auf ein Dekret des Königs Ferdinand VII., der damit die Allgemeine Polizei des Königreichs ins Leben rief. Trotz ihrer langen, ununterbrochenen Existenz hat die spanische Polizei heute in der Verfassung von 1978 ihren rechtlichen Ursprung. Darin werden ihr die zwei grundlegenden Aufgaben zugewiesen, "die freie Ausübung der Rechte des Bürgers zu beschützen und die städtische Sicherheit zu gewährleisten". Das Cuerpo Nacional de Policía erlaubt – im Gegensatz zur Guardia Civil – die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wie dem Sindicato Unificado de Policia (SUP), der Confederación Española de Policía (CEP), dem Sindicato Profesional de Policía (SPP) oder der Unión Federal de Policía (UFP). (de)
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  • Cuerpo Nacional de Policia
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prop-de:behördenleiter
  • Director General
  • Ignacio Cosidó
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  • 1986-10-02 (xsd:date)
prop-de:hauptsitz
  • Avenida del Doctor Federico Rubio y Galí nº55, Madrid
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  • Spanien
prop-de:staatlicheEbene
  • Bundesbehörde
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  • Das Cuerpo Nacional de Policía (deutsch: Nationales Polizeikorps), umgangssprachlich auch "Policía Nacional" oder "CNP" genannt, ist eine spanische Polizeibehörde, die Ende des 20. Jahrhunderts aus der Notwendigkeit entstand, die spanischen Städte mit einer modernen Sicherheitsstruktur zu versehen. Es geht zurück auf ein Dekret des Königs Ferdinand VII., der damit die Allgemeine Polizei des Königreichs ins Leben rief. Trotz ihrer langen, ununterbrochenen Existenz hat die spanische Polizei heute in der Verfassung von 1978 ihren rechtlichen Ursprung. Darin werden ihr die zwei grundlegenden Aufgaben zugewiesen, "die freie Ausübung der Rechte des Bürgers zu beschützen und die städtische Sicherheit zu gewährleisten". (de)
  • Das Cuerpo Nacional de Policía (deutsch: Nationales Polizeikorps), umgangssprachlich auch "Policía Nacional" oder "CNP" genannt, ist eine spanische Polizeibehörde, die Ende des 20. Jahrhunderts aus der Notwendigkeit entstand, die spanischen Städte mit einer modernen Sicherheitsstruktur zu versehen. Es geht zurück auf ein Dekret des Königs Ferdinand VII., der damit die Allgemeine Polizei des Königreichs ins Leben rief. Trotz ihrer langen, ununterbrochenen Existenz hat die spanische Polizei heute in der Verfassung von 1978 ihren rechtlichen Ursprung. Darin werden ihr die zwei grundlegenden Aufgaben zugewiesen, "die freie Ausübung der Rechte des Bürgers zu beschützen und die städtische Sicherheit zu gewährleisten". (de)
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  • Cuerpo Nacional de Policía (de)
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