Die condictio ob turpem vel iniustam causam ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in § 817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) normiert ist. Der lateinische Ausdruck bedeutet übersetzt etwa „Rückgewähranspruch wegen eines unsittlichen oder unrechten Rechtsgrunds“. Sie gibt einer Person, die eine Leistung erbringt, das Recht, diese vom Leistungsempfänger zurückzufordern, falls dieser mit deren Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

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  • Die condictio ob turpem vel iniustam causam ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in § 817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) normiert ist. Der lateinische Ausdruck bedeutet übersetzt etwa „Rückgewähranspruch wegen eines unsittlichen oder unrechten Rechtsgrunds“. Sie gibt einer Person, die eine Leistung erbringt, das Recht, diese vom Leistungsempfänger zurückzufordern, falls dieser mit deren Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. (de)
  • Die condictio ob turpem vel iniustam causam ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in § 817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) normiert ist. Der lateinische Ausdruck bedeutet übersetzt etwa „Rückgewähranspruch wegen eines unsittlichen oder unrechten Rechtsgrunds“. Sie gibt einer Person, die eine Leistung erbringt, das Recht, diese vom Leistungsempfänger zurückzufordern, falls dieser mit deren Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. (de)
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  • Condictio ob turpem vel iniustam causam (de)
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