Das „Collegium medicum“ oder „Collegium medico-chirurgicum“ war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für medizinische und pharmazeutische Berufe. Das „Collegium medicum“ wurde im Heiligen Römischen Reich vielerorts zur Weiterentwicklung der Inneren Medizin und zur Verbesserung und Vereinheitlichung der chirurgischen Ausbildung, die seit dem Konzil von Tours im 12. Jahrhundert von den handwerklich ausgebildeten Badern, Barbieren, Feldschere und Wundärzten ausgeübt wurde, gegründet.

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  • Das „Collegium medicum“ oder „Collegium medico-chirurgicum“ war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für medizinische und pharmazeutische Berufe. Das „Collegium medicum“ wurde im Heiligen Römischen Reich vielerorts zur Weiterentwicklung der Inneren Medizin und zur Verbesserung und Vereinheitlichung der chirurgischen Ausbildung, die seit dem Konzil von Tours im 12. Jahrhundert von den handwerklich ausgebildeten Badern, Barbieren, Feldschere und Wundärzten ausgeübt wurde, gegründet. (de)
  • Das „Collegium medicum“ oder „Collegium medico-chirurgicum“ war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für medizinische und pharmazeutische Berufe. Das „Collegium medicum“ wurde im Heiligen Römischen Reich vielerorts zur Weiterentwicklung der Inneren Medizin und zur Verbesserung und Vereinheitlichung der chirurgischen Ausbildung, die seit dem Konzil von Tours im 12. Jahrhundert von den handwerklich ausgebildeten Badern, Barbieren, Feldschere und Wundärzten ausgeübt wurde, gegründet. (de)
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  • Das „Collegium medicum“ oder „Collegium medico-chirurgicum“ war eine Einrichtung zur Kontrolle der theoretischen und praktischen Unterweisung von Ärzten und Wundärzten sowie eine städtische Aufsichtsbehörde (heute Gesundheitsbehörde) für medizinische und pharmazeutische Berufe. Das „Collegium medicum“ wurde im Heiligen Römischen Reich vielerorts zur Weiterentwicklung der Inneren Medizin und zur Verbesserung und Vereinheitlichung der chirurgischen Ausbildung, die seit dem Konzil von Tours im 12. Jahrhundert von den handwerklich ausgebildeten Badern, Barbieren, Feldschere und Wundärzten ausgeübt wurde, gegründet. (de)
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  • Collegium medico-chirurgicum (de)
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