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- Cognitio extra ordinem (abgekürzt c.e.o), auch cognitio extraordinaria oder extraordinaria cognitio war das im römischen Recht entwickelte zivilprozessuale Erkenntnisverfahren, in welcher ein öffentlicher Amtsträger eine Rechtssache zugleich untersuchte und entschied. Im älteren Legisaktionenverfahren und dem Formularprozess war das Verfahren dagegen noch zweigeteilt in einen Prozessabschnitt vor dem Gerichtsmagistraten und einen weiteren vor den Geschworenen. Die cognitio extra ordinem wird auch als Kognitionsverfahren bezeichnet. Es setzte sich im Lauf des 3. Jahrhunderts n. Chr. durch, bis 342 n. Chr. der Formularprozess förmlich abgeschafft wurde. (de)
- Cognitio extra ordinem (abgekürzt c.e.o), auch cognitio extraordinaria oder extraordinaria cognitio war das im römischen Recht entwickelte zivilprozessuale Erkenntnisverfahren, in welcher ein öffentlicher Amtsträger eine Rechtssache zugleich untersuchte und entschied. Im älteren Legisaktionenverfahren und dem Formularprozess war das Verfahren dagegen noch zweigeteilt in einen Prozessabschnitt vor dem Gerichtsmagistraten und einen weiteren vor den Geschworenen. Die cognitio extra ordinem wird auch als Kognitionsverfahren bezeichnet. Es setzte sich im Lauf des 3. Jahrhunderts n. Chr. durch, bis 342 n. Chr. der Formularprozess förmlich abgeschafft wurde. (de)
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- 3-406-40490-1
- 978-3-406-57623-2
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- Das römische Zivilprozessrecht (de)
- Römisches Privatrecht: ein Studienbuch (de)
- Das römische Zivilprozessrecht (de)
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- Fortgef. von Rolf Knütel
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- Cognitio extra ordinem (abgekürzt c.e.o), auch cognitio extraordinaria oder extraordinaria cognitio war das im römischen Recht entwickelte zivilprozessuale Erkenntnisverfahren, in welcher ein öffentlicher Amtsträger eine Rechtssache zugleich untersuchte und entschied. Im älteren Legisaktionenverfahren und dem Formularprozess war das Verfahren dagegen noch zweigeteilt in einen Prozessabschnitt vor dem Gerichtsmagistraten und einen weiteren vor den Geschworenen. (de)
- Cognitio extra ordinem (abgekürzt c.e.o), auch cognitio extraordinaria oder extraordinaria cognitio war das im römischen Recht entwickelte zivilprozessuale Erkenntnisverfahren, in welcher ein öffentlicher Amtsträger eine Rechtssache zugleich untersuchte und entschied. Im älteren Legisaktionenverfahren und dem Formularprozess war das Verfahren dagegen noch zweigeteilt in einen Prozessabschnitt vor dem Gerichtsmagistraten und einen weiteren vor den Geschworenen. (de)
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- Cognitio extra ordinem (de)
- Cognitio extra ordinem (de)
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