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- Childerich III. (* um 720–737; † um 755) war der letzte Merowingerkönig (743 bis 751). Es ist nicht bekannt, ob er der Sohn Chilperichs II. oder Theuderichs IV. gewesen ist. Nach dem Tod Theuderichs IV. im Jahre 737 sperrte der karolingische Hausmeier Karl Martell, der im Frankenreich die wahre Macht ausübte, Childerich vorerst im Kloster Sithiu (spätere Abtei Saint-Bertin) ein und ließ den merowingischen Thron dadurch vorübergehend unbesetzt. Erst als Karl Martells Sohn Karlmann im Frühjahr 743 noch einmal einen Schattenkönig aus dem Geschlecht der Merowinger benötigte, wurde Childerich freigelassen und inthronisiert. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar: Zum einen dürfte ein letztes Mal die Rechtmäßigkeit als notwendige Voraussetzung der Königsherrschaft diesen Rückgriff auf das legendäre, wenngleich machtpolitisch schon lange bedeutungslose Geschlecht bedingt haben. Zum anderen gab es wohl heftigen Widerstand der anderen Adligen gegen die Macht der Hausmeier. Weiter stand in diesem Jahr ein entscheidender Krieg gegen den Bayern-Herzog an, den die Edlen des Reiches mit einem rechtmäßigen König an der Spitze eher bereit waren zu führen. Berühmtheit erlangte der ansonsten in seinem Handeln fast unbekannte König nur durch seine Absetzung als letzter aus dem Geschlecht der Merowinger. Die langen Haare waren ein Statussymbol der Merowinger Könige. Eine solche Kunstfrisur ist auf dem Siegel von Childerich I. stark schematisiert dargestellt: das Gesicht ist bartlos; das volle lange Haar, in der Mitte gescheitelt, in starken schlichten Strähnen sorgfältig herabgekämmt, verdeckt die Ohren und endet in schweren Lockenknäueln, oberhalb derer die Strähnen mehrfach abgebunden sind. Mit dem Verlust der Haare ging auch der Verlust der (symbolischen) Königswürde einher: er wurde öffentlich geschoren und musste zwischen dem 31. Oktober 751 und dem 23. Januar 752 in dasselbe Kloster Sithiu eintreten, in dem er zuvor gefangen gehalten worden war. Seine Gemahlin Gisela kam ins Kloster Kochel. Pippin setzte sich als erster König der Karolinger die Königskrone auf, von den Merowingern hörte man danach nichts mehr. Childerich III. hinterließ einen Sohn, der nicht in das Kloster Sithiu eingewiesen wurde, sondern in das Kloster Saint-Wandrille. Von ihm ist ansonsten nur der Name Theuderich (Theoderich) bekannt. (de)
- Childerich III. (* um 720–737; † um 755) war der letzte Merowingerkönig (743 bis 751). Es ist nicht bekannt, ob er der Sohn Chilperichs II. oder Theuderichs IV. gewesen ist. Nach dem Tod Theuderichs IV. im Jahre 737 sperrte der karolingische Hausmeier Karl Martell, der im Frankenreich die wahre Macht ausübte, Childerich vorerst im Kloster Sithiu (spätere Abtei Saint-Bertin) ein und ließ den merowingischen Thron dadurch vorübergehend unbesetzt. Erst als Karl Martells Sohn Karlmann im Frühjahr 743 noch einmal einen Schattenkönig aus dem Geschlecht der Merowinger benötigte, wurde Childerich freigelassen und inthronisiert. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar: Zum einen dürfte ein letztes Mal die Rechtmäßigkeit als notwendige Voraussetzung der Königsherrschaft diesen Rückgriff auf das legendäre, wenngleich machtpolitisch schon lange bedeutungslose Geschlecht bedingt haben. Zum anderen gab es wohl heftigen Widerstand der anderen Adligen gegen die Macht der Hausmeier. Weiter stand in diesem Jahr ein entscheidender Krieg gegen den Bayern-Herzog an, den die Edlen des Reiches mit einem rechtmäßigen König an der Spitze eher bereit waren zu führen. Berühmtheit erlangte der ansonsten in seinem Handeln fast unbekannte König nur durch seine Absetzung als letzter aus dem Geschlecht der Merowinger. Die langen Haare waren ein Statussymbol der Merowinger Könige. Eine solche Kunstfrisur ist auf dem Siegel von Childerich I. stark schematisiert dargestellt: das Gesicht ist bartlos; das volle lange Haar, in der Mitte gescheitelt, in starken schlichten Strähnen sorgfältig herabgekämmt, verdeckt die Ohren und endet in schweren Lockenknäueln, oberhalb derer die Strähnen mehrfach abgebunden sind. Mit dem Verlust der Haare ging auch der Verlust der (symbolischen) Königswürde einher: er wurde öffentlich geschoren und musste zwischen dem 31. Oktober 751 und dem 23. Januar 752 in dasselbe Kloster Sithiu eintreten, in dem er zuvor gefangen gehalten worden war. Seine Gemahlin Gisela kam ins Kloster Kochel. Pippin setzte sich als erster König der Karolinger die Königskrone auf, von den Merowingern hörte man danach nichts mehr. Childerich III. hinterließ einen Sohn, der nicht in das Kloster Sithiu eingewiesen wurde, sondern in das Kloster Saint-Wandrille. Von ihm ist ansonsten nur der Name Theuderich (Theoderich) bekannt. (de)
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- Childerich III. (* um 720–737; † um 755) war der letzte Merowingerkönig (743 bis 751). Es ist nicht bekannt, ob er der Sohn Chilperichs II. oder Theuderichs IV. gewesen ist. Nach dem Tod Theuderichs IV. im Jahre 737 sperrte der karolingische Hausmeier Karl Martell, der im Frankenreich die wahre Macht ausübte, Childerich vorerst im Kloster Sithiu (spätere Abtei Saint-Bertin) ein und ließ den merowingischen Thron dadurch vorübergehend unbesetzt. Erst als Karl Martells Sohn Karlmann im Frühjahr 743 noch einmal einen Schattenkönig aus dem Geschlecht der Merowinger benötigte, wurde Childerich freigelassen und inthronisiert. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar: Zum einen dürfte ein letztes Mal die Rechtmäßigkeit als notwendige Voraussetzung der Königsherrschaft diesen Rückgriff auf das legendä (de)
- Childerich III. (* um 720–737; † um 755) war der letzte Merowingerkönig (743 bis 751). Es ist nicht bekannt, ob er der Sohn Chilperichs II. oder Theuderichs IV. gewesen ist. Nach dem Tod Theuderichs IV. im Jahre 737 sperrte der karolingische Hausmeier Karl Martell, der im Frankenreich die wahre Macht ausübte, Childerich vorerst im Kloster Sithiu (spätere Abtei Saint-Bertin) ein und ließ den merowingischen Thron dadurch vorübergehend unbesetzt. Erst als Karl Martells Sohn Karlmann im Frühjahr 743 noch einmal einen Schattenkönig aus dem Geschlecht der Merowinger benötigte, wurde Childerich freigelassen und inthronisiert. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar: Zum einen dürfte ein letztes Mal die Rechtmäßigkeit als notwendige Voraussetzung der Königsherrschaft diesen Rückgriff auf das legendä (de)
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