Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht in Deutschland etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG). Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche Bedeutung hat, sondern nur eine Zusatzbezeichnung ist.

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  • Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht in Deutschland etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG). Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche Bedeutung hat, sondern nur eine Zusatzbezeichnung ist. (de)
  • Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht in Deutschland etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG). Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche Bedeutung hat, sondern nur eine Zusatzbezeichnung ist. (de)
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  • Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht in Deutschland etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG). Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche Bedeutung hat, sondern nur eine Zusatzbezeichnung ist. (de)
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  • Chief Financial Officer (de)
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