Der Chef vom Dienst, abgekürzt CvD, ist in einem journalistischen Betrieb (Verlag oder Sender) die Schnittstelle zwischen Redaktion, Herstellung und Anzeigenabteilung. Er gehört der Redaktion an und steht in der Regel im Rang eines Ressortleiters, gelegentlich auch auf der Ebene des Stellvertretenden Chefredakteurs.

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  • Der Chef vom Dienst, abgekürzt CvD, ist in einem journalistischen Betrieb (Verlag oder Sender) die Schnittstelle zwischen Redaktion, Herstellung und Anzeigenabteilung. Er gehört der Redaktion an und steht in der Regel im Rang eines Ressortleiters, gelegentlich auch auf der Ebene des Stellvertretenden Chefredakteurs. Der CvD ist für Abstimmung und Koordination zwischen Redaktion, Herstellung und Anzeigenabteilung zuständig. Er verantwortet die organisatorischen Aufgaben, die zur Produktion erforderlich sind und gewährleistet die technisch und terminlich korrekte Anlieferung des Materials. Er überwacht den Redaktionsablauf. Als erfahrener Redakteur kann und darf er Überschriften umtexten und Texte kürzen oder längen. Die kreative Arbeit einer Redaktion lässt sich mit der Entwicklungsabteilung eines technischen Industrieunternehmens vergleichen: Der CvD entspricht dann einem für die Sendung oder Druckausgabe verantwortlichen Projektleiter. Zwangsläufig steht er in Kontakt mit der Chefredaktion und den Redakteuren. Bei Printmedien ist er darüber hinaus verantwortlich für die Erstellung der Heftstruktur, er spricht mit dem Chefredakteur und der Verlagsleitung die Umfangsdisposition des Heftes oder der Zeitung ab. Die Heftstruktur muss kontinuierlich aktualisiert werden und ständig für alle einsehbar sein. Bei elektronischen Medien gilt dies analog für die Einhaltung der Beitragslängen gemäß dem Sendeplan. Nicht verantwortlich ist der CvD für die optische oder inhaltliche Qualität, noch ist er presserechtlich verantwortlich – dies ist Sache des Chefredakteurs oder der Ressortleiter. Bei großen Redaktionen können auch die Dienstpläne, Redaktionstechnik oder die Genehmigung von Dienstreisen in den Bereich des CvD fallen. In der Praxis sind die Grenzen zwischen CvD und stellvertretendem Chefredakteur fließend. (de)
  • Der Chef vom Dienst, abgekürzt CvD, ist in einem journalistischen Betrieb (Verlag oder Sender) die Schnittstelle zwischen Redaktion, Herstellung und Anzeigenabteilung. Er gehört der Redaktion an und steht in der Regel im Rang eines Ressortleiters, gelegentlich auch auf der Ebene des Stellvertretenden Chefredakteurs. Der CvD ist für Abstimmung und Koordination zwischen Redaktion, Herstellung und Anzeigenabteilung zuständig. Er verantwortet die organisatorischen Aufgaben, die zur Produktion erforderlich sind und gewährleistet die technisch und terminlich korrekte Anlieferung des Materials. Er überwacht den Redaktionsablauf. Als erfahrener Redakteur kann und darf er Überschriften umtexten und Texte kürzen oder längen. Die kreative Arbeit einer Redaktion lässt sich mit der Entwicklungsabteilung eines technischen Industrieunternehmens vergleichen: Der CvD entspricht dann einem für die Sendung oder Druckausgabe verantwortlichen Projektleiter. Zwangsläufig steht er in Kontakt mit der Chefredaktion und den Redakteuren. Bei Printmedien ist er darüber hinaus verantwortlich für die Erstellung der Heftstruktur, er spricht mit dem Chefredakteur und der Verlagsleitung die Umfangsdisposition des Heftes oder der Zeitung ab. Die Heftstruktur muss kontinuierlich aktualisiert werden und ständig für alle einsehbar sein. Bei elektronischen Medien gilt dies analog für die Einhaltung der Beitragslängen gemäß dem Sendeplan. Nicht verantwortlich ist der CvD für die optische oder inhaltliche Qualität, noch ist er presserechtlich verantwortlich – dies ist Sache des Chefredakteurs oder der Ressortleiter. Bei großen Redaktionen können auch die Dienstpläne, Redaktionstechnik oder die Genehmigung von Dienstreisen in den Bereich des CvD fallen. In der Praxis sind die Grenzen zwischen CvD und stellvertretendem Chefredakteur fließend. (de)
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