Der Centenarius ist in den in lateinischer Sprache verfassten gotischen Stammesrechten der Stellvertreter eines Grafen. Sein Gerichtsbezirk, die Centena (daher der schweizerische Kanton), ist ein Teil eines Gaues. Die Centena hieß auf Fränkisch später Huntari = Gericht über Hundert Höfe. Die Goten (vor den dazugekommenen Franken!) sprachen als Muttersprache komplexeres und vollständigeres LATEIN, als die Römer. Schon vor der Römischen Eroberung bezeichneten Keltische Völker die aus Litauen eingewanderten Goten als (Irisches Keltisch:) Sherman, in Römischer Zeit als (Gallo-Latein) "Germain" an. Bis in den Harz und nach Bayern und Böhmen reichte das Keltische Siedlungsgebiet, bevor die Goten kamen. "Centena" = Hundertschaft entspricht im Gebiet des Flusses Saale (Lauenstein) der Begriff "Bör

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  • Der Centenarius ist in den in lateinischer Sprache verfassten gotischen Stammesrechten der Stellvertreter eines Grafen. Sein Gerichtsbezirk, die Centena (daher der schweizerische Kanton), ist ein Teil eines Gaues. Die Centena hieß auf Fränkisch später Huntari = Gericht über Hundert Höfe. Die Goten (vor den dazugekommenen Franken!) sprachen als Muttersprache komplexeres und vollständigeres LATEIN, als die Römer. Schon vor der Römischen Eroberung bezeichneten Keltische Völker die aus Litauen eingewanderten Goten als (Irisches Keltisch:) Sherman, in Römischer Zeit als (Gallo-Latein) "Germain" an. Bis in den Harz und nach Bayern und Böhmen reichte das Keltische Siedlungsgebiet, bevor die Goten kamen. "Centena" = Hundertschaft entspricht im Gebiet des Flusses Saale (Lauenstein) der Begriff "Börde" als Teil eines Gaues. Jeder Gau in ursprünglich vorkarolingischer Zeit hatte einen Gaugrafen oder Gografen zum Appellationsrichter. Die deutschen Bezeichnungen verdrängten die ursprünglichen lateinischen, und so wurde in Südwestdeutschland aus der Centena das mittelalterliche Zentgericht und aus dem Centenarius der mittelalterliche Zentgraf = Hauptmann. In Norddeutschland (Münsterland) entsprechen dem südwestdeutschen Zentgericht und dem Zentgrafen das Vogteigericht und der Vogt bis zum letzten Reichsdeputationshauptschluß (1803/04 = Selbstauflösung des Heiligen Römischen Reiches unter Napoleonischem Druck). Andere Namen für Centenarius: * Centgravius * centurio * centurio ordinarius * Zentrichter * Zentgraf * Honne * Hun * Hunno(ne) u. ä. (de)
  • Der Centenarius ist in den in lateinischer Sprache verfassten gotischen Stammesrechten der Stellvertreter eines Grafen. Sein Gerichtsbezirk, die Centena (daher der schweizerische Kanton), ist ein Teil eines Gaues. Die Centena hieß auf Fränkisch später Huntari = Gericht über Hundert Höfe. Die Goten (vor den dazugekommenen Franken!) sprachen als Muttersprache komplexeres und vollständigeres LATEIN, als die Römer. Schon vor der Römischen Eroberung bezeichneten Keltische Völker die aus Litauen eingewanderten Goten als (Irisches Keltisch:) Sherman, in Römischer Zeit als (Gallo-Latein) "Germain" an. Bis in den Harz und nach Bayern und Böhmen reichte das Keltische Siedlungsgebiet, bevor die Goten kamen. "Centena" = Hundertschaft entspricht im Gebiet des Flusses Saale (Lauenstein) der Begriff "Börde" als Teil eines Gaues. Jeder Gau in ursprünglich vorkarolingischer Zeit hatte einen Gaugrafen oder Gografen zum Appellationsrichter. Die deutschen Bezeichnungen verdrängten die ursprünglichen lateinischen, und so wurde in Südwestdeutschland aus der Centena das mittelalterliche Zentgericht und aus dem Centenarius der mittelalterliche Zentgraf = Hauptmann. In Norddeutschland (Münsterland) entsprechen dem südwestdeutschen Zentgericht und dem Zentgrafen das Vogteigericht und der Vogt bis zum letzten Reichsdeputationshauptschluß (1803/04 = Selbstauflösung des Heiligen Römischen Reiches unter Napoleonischem Druck). Andere Namen für Centenarius: * Centgravius * centurio * centurio ordinarius * Zentrichter * Zentgraf * Honne * Hun * Hunno(ne) u. ä. (de)
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  • Der Centenarius ist in den in lateinischer Sprache verfassten gotischen Stammesrechten der Stellvertreter eines Grafen. Sein Gerichtsbezirk, die Centena (daher der schweizerische Kanton), ist ein Teil eines Gaues. Die Centena hieß auf Fränkisch später Huntari = Gericht über Hundert Höfe. Die Goten (vor den dazugekommenen Franken!) sprachen als Muttersprache komplexeres und vollständigeres LATEIN, als die Römer. Schon vor der Römischen Eroberung bezeichneten Keltische Völker die aus Litauen eingewanderten Goten als (Irisches Keltisch:) Sherman, in Römischer Zeit als (Gallo-Latein) "Germain" an. Bis in den Harz und nach Bayern und Böhmen reichte das Keltische Siedlungsgebiet, bevor die Goten kamen. "Centena" = Hundertschaft entspricht im Gebiet des Flusses Saale (Lauenstein) der Begriff "Bör (de)
  • Der Centenarius ist in den in lateinischer Sprache verfassten gotischen Stammesrechten der Stellvertreter eines Grafen. Sein Gerichtsbezirk, die Centena (daher der schweizerische Kanton), ist ein Teil eines Gaues. Die Centena hieß auf Fränkisch später Huntari = Gericht über Hundert Höfe. Die Goten (vor den dazugekommenen Franken!) sprachen als Muttersprache komplexeres und vollständigeres LATEIN, als die Römer. Schon vor der Römischen Eroberung bezeichneten Keltische Völker die aus Litauen eingewanderten Goten als (Irisches Keltisch:) Sherman, in Römischer Zeit als (Gallo-Latein) "Germain" an. Bis in den Harz und nach Bayern und Böhmen reichte das Keltische Siedlungsgebiet, bevor die Goten kamen. "Centena" = Hundertschaft entspricht im Gebiet des Flusses Saale (Lauenstein) der Begriff "Bör (de)
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  • Centenarius (de)
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