Die Caroline-Kriterien (nach dem US-amerikanischen Dampfer Caroline) sind die völkerrechtlich anerkannten Kriterien für die Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung durch Staaten. Ihre Formulierung wird auch als Webster-Formel – benannt nach dem amerikanischen Außenminister Daniel Webster – bezeichnet.

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  • Die Caroline-Kriterien (nach dem US-amerikanischen Dampfer Caroline) sind die völkerrechtlich anerkannten Kriterien für die Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung durch Staaten. Ihre Formulierung wird auch als Webster-Formel – benannt nach dem amerikanischen Außenminister Daniel Webster – bezeichnet. Diese Kriterien sind eine unmittelbare, überragende Notwendigkeit zur Selbstverteidigung, die keine Wahl der Mittel und keine Zeit zu weiterer Überlegung lässt („a necessity of self-defence, instant, overwhelming, leaving no choice of means, and no moment for deliberation“). Die ergriffenen Maßnahmen dürfen nicht abwegig oder exzessiv sein („nothing unreasonable or excessive“). (de)
  • Die Caroline-Kriterien (nach dem US-amerikanischen Dampfer Caroline) sind die völkerrechtlich anerkannten Kriterien für die Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung durch Staaten. Ihre Formulierung wird auch als Webster-Formel – benannt nach dem amerikanischen Außenminister Daniel Webster – bezeichnet. Diese Kriterien sind eine unmittelbare, überragende Notwendigkeit zur Selbstverteidigung, die keine Wahl der Mittel und keine Zeit zu weiterer Überlegung lässt („a necessity of self-defence, instant, overwhelming, leaving no choice of means, and no moment for deliberation“). Die ergriffenen Maßnahmen dürfen nicht abwegig oder exzessiv sein („nothing unreasonable or excessive“). (de)
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  • Die Caroline-Kriterien (nach dem US-amerikanischen Dampfer Caroline) sind die völkerrechtlich anerkannten Kriterien für die Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung durch Staaten. Ihre Formulierung wird auch als Webster-Formel – benannt nach dem amerikanischen Außenminister Daniel Webster – bezeichnet. (de)
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  • Caroline-Kriterien (de)
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