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- Die Calvo-Doktrin ist ein vom argentinischen Publizisten Carlos Calvo aufgestellter Rechtsgrundsatz, der insbesondere in lateinamerikanischen Ländern die Rechtsstellung von Ausländern regelte. Er besagt, dass bei privatrechtlichen Streitfragen von ausländischen Staatsangehörigen beziehungsweise Unternehmen die Rechtsprechung des Gastlandes vor Ort zuständig sei und somit eine diplomatische Intervention seines Heimstaates, insbesondere in Ausübung des diplomatischen Schutzrechts, zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche zu unterbleiben hat. (de)
- Die Calvo-Doktrin ist ein vom argentinischen Publizisten Carlos Calvo aufgestellter Rechtsgrundsatz, der insbesondere in lateinamerikanischen Ländern die Rechtsstellung von Ausländern regelte. Er besagt, dass bei privatrechtlichen Streitfragen von ausländischen Staatsangehörigen beziehungsweise Unternehmen die Rechtsprechung des Gastlandes vor Ort zuständig sei und somit eine diplomatische Intervention seines Heimstaates, insbesondere in Ausübung des diplomatischen Schutzrechts, zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche zu unterbleiben hat. (de)
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- Die Calvo-Doktrin ist ein vom argentinischen Publizisten Carlos Calvo aufgestellter Rechtsgrundsatz, der insbesondere in lateinamerikanischen Ländern die Rechtsstellung von Ausländern regelte. Er besagt, dass bei privatrechtlichen Streitfragen von ausländischen Staatsangehörigen beziehungsweise Unternehmen die Rechtsprechung des Gastlandes vor Ort zuständig sei und somit eine diplomatische Intervention seines Heimstaates, insbesondere in Ausübung des diplomatischen Schutzrechts, zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche zu unterbleiben hat. (de)
- Die Calvo-Doktrin ist ein vom argentinischen Publizisten Carlos Calvo aufgestellter Rechtsgrundsatz, der insbesondere in lateinamerikanischen Ländern die Rechtsstellung von Ausländern regelte. Er besagt, dass bei privatrechtlichen Streitfragen von ausländischen Staatsangehörigen beziehungsweise Unternehmen die Rechtsprechung des Gastlandes vor Ort zuständig sei und somit eine diplomatische Intervention seines Heimstaates, insbesondere in Ausübung des diplomatischen Schutzrechts, zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche zu unterbleiben hat. (de)
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- Calvo-Doktrin (de)
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