Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt. Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt. Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. (de)
  • Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt. Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 501895 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157553579 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt. Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. (de)
  • Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt. Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den §§ 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. (de)
rdfs:label
  • Bürgschaft (Deutschland) (de)
  • Bürgschaft (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of