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- Bürgerversicherung oder Volksversicherung bezeichnet in Deutschland ein solidarisches Sozialversicherungssystem mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein. (de)
- Bürgerversicherung oder Volksversicherung bezeichnet in Deutschland ein solidarisches Sozialversicherungssystem mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein. (de)
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- Staatsbürgerversicherung und Verfassung: Rentenreform zwischen Eigentumsschutz, Gleichheitssatz und europäischer Integration (de)
- Staatsbürgerversicherung und Verfassung: Rentenreform zwischen Eigentumsschutz, Gleichheitssatz und europäischer Integration (de)
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- Zugl.: Frankfurt am Main, Univ., Habil.-Schr., 2004
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- Bürgerversicherung oder Volksversicherung bezeichnet in Deutschland ein solidarisches Sozialversicherungssystem mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein. (de)
- Bürgerversicherung oder Volksversicherung bezeichnet in Deutschland ein solidarisches Sozialversicherungssystem mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein. (de)
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- Bürgerversicherung (de)
- Bürgerversicherung (de)
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