Als Börsennotierung, Börsennotiz, (englisch Listing) oder (insbesondere in der Schweiz) Kotierung (von französisch coter, „den Kurswert angeben“) wird die Einbeziehung eines Wertpapiers in den Handel an einer bestimmten Börse oder in einem Börsensegment sowie dessen Kursfeststellung durch einen Börsenmakler bezeichnet. Man spricht auch von einem notierten Wertpapier. Die Börsennotierung ist Voraussetzung für den öffentlichen und freien Handel einer Aktie. Die Neunotierung der Aktien eines Unternehmens wird Börsengang genannt, der erste Kurs eines neu notierten Wertpapiers Erstnotiz.

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  • Als Börsennotierung, Börsennotiz, (englisch Listing) oder (insbesondere in der Schweiz) Kotierung (von französisch coter, „den Kurswert angeben“) wird die Einbeziehung eines Wertpapiers in den Handel an einer bestimmten Börse oder in einem Börsensegment sowie dessen Kursfeststellung durch einen Börsenmakler bezeichnet. Man spricht auch von einem notierten Wertpapier. Die Börsennotierung ist Voraussetzung für den öffentlichen und freien Handel einer Aktie. Die Neunotierung der Aktien eines Unternehmens wird Börsengang genannt, der erste Kurs eines neu notierten Wertpapiers Erstnotiz. In Deutschland sind die gesetzlichen Auflagen durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz geregelt. In der Schweiz sind die mit der Kotierung verbundenen Auflagen im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel festgelegt. (de)
  • Als Börsennotierung, Börsennotiz, (englisch Listing) oder (insbesondere in der Schweiz) Kotierung (von französisch coter, „den Kurswert angeben“) wird die Einbeziehung eines Wertpapiers in den Handel an einer bestimmten Börse oder in einem Börsensegment sowie dessen Kursfeststellung durch einen Börsenmakler bezeichnet. Man spricht auch von einem notierten Wertpapier. Die Börsennotierung ist Voraussetzung für den öffentlichen und freien Handel einer Aktie. Die Neunotierung der Aktien eines Unternehmens wird Börsengang genannt, der erste Kurs eines neu notierten Wertpapiers Erstnotiz. In Deutschland sind die gesetzlichen Auflagen durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz geregelt. In der Schweiz sind die mit der Kotierung verbundenen Auflagen im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel festgelegt. (de)
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  • Als Börsennotierung, Börsennotiz, (englisch Listing) oder (insbesondere in der Schweiz) Kotierung (von französisch coter, „den Kurswert angeben“) wird die Einbeziehung eines Wertpapiers in den Handel an einer bestimmten Börse oder in einem Börsensegment sowie dessen Kursfeststellung durch einen Börsenmakler bezeichnet. Man spricht auch von einem notierten Wertpapier. Die Börsennotierung ist Voraussetzung für den öffentlichen und freien Handel einer Aktie. Die Neunotierung der Aktien eines Unternehmens wird Börsengang genannt, der erste Kurs eines neu notierten Wertpapiers Erstnotiz. (de)
  • Als Börsennotierung, Börsennotiz, (englisch Listing) oder (insbesondere in der Schweiz) Kotierung (von französisch coter, „den Kurswert angeben“) wird die Einbeziehung eines Wertpapiers in den Handel an einer bestimmten Börse oder in einem Börsensegment sowie dessen Kursfeststellung durch einen Börsenmakler bezeichnet. Man spricht auch von einem notierten Wertpapier. Die Börsennotierung ist Voraussetzung für den öffentlichen und freien Handel einer Aktie. Die Neunotierung der Aktien eines Unternehmens wird Börsengang genannt, der erste Kurs eines neu notierten Wertpapiers Erstnotiz. (de)
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