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- Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht-rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für Wertpapier- als auch Warenbörsen. Aufgrund dessen hat das Börsengesetz eher verwaltungsrechtlichen als handelsrechtlichen Charakter, auch wenn die Börsen in Trägerschaft von Aktiengesellschaften stehen und die Börsengeschäfte privatrechtlich ausgestaltet sind. Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde am 1. November 2007 das Börsengesetz durch eine neue Fassung ersetzt. (de)
- Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht-rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für Wertpapier- als auch Warenbörsen. Aufgrund dessen hat das Börsengesetz eher verwaltungsrechtlichen als handelsrechtlichen Charakter, auch wenn die Börsen in Trägerschaft von Aktiengesellschaften stehen und die Börsengeschäfte privatrechtlich ausgestaltet sind. Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde am 1. November 2007 das Börsengesetz durch eine neue Fassung ersetzt. (de)
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- Bundesrepublik Deutschland
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- Art. 5 G vom 30. Juni 2016
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- Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht-rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für Wertpapier- als auch Warenbörsen. Aufgrund dessen hat das Börsengesetz eher verwaltungsrechtlichen als handelsrechtlichen Charakter, auch wenn die Börsen in Trägerschaft von Aktiengesellschaften stehen und die Börsengeschäfte privatrechtlich ausgestaltet sind. (de)
- Das deutsche Börsengesetz (BörsG) ist ein Gesetz zur Regelung des geschäftlichen Verkehrs an der Börse. Das Börsengesetz gilt nur für die Börsen, die als nicht-rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Anstalten eingerichtet wurden, und sowohl für Wertpapier- als auch Warenbörsen. Aufgrund dessen hat das Börsengesetz eher verwaltungsrechtlichen als handelsrechtlichen Charakter, auch wenn die Börsen in Trägerschaft von Aktiengesellschaften stehen und die Börsengeschäfte privatrechtlich ausgestaltet sind. (de)
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- Börsengesetz (Deutschland) (de)
- Börsengesetz (Deutschland) (de)
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