Unter dem Buy-out (oder Buyout = „Ausverkauf“) von Rechten ist die Veräußerung aller Rechte an einem Werk gegen ein pauschales Honorar zu verstehen. Betroffen sind von solchen Verträgen alle Bereiche der Medienproduktion, dazu gehören insbesondere Radio, Fernsehen und Film sowie die „Neue(n) Medien“ und Werbefilme. Darüber hinaus wird auch in der Fotobranche zunehmend auf „Buy-out-Verträge“ zurückgegriffen. Vorteilhaft hieran ist für die Verwerter von Fotos, dass lange Absprachen über die urheberrechtliche Benutzung entbehrlich werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Werbung wichtig und deshalb Industriestandard bei z. B. Werbefilmen und Kampagnen, in denen Buyouts die genaue Nutzung definieren (z. B. Ort, Anzahl, Format und Zeitraum der Spotausstrahlung). Buy-outs sind ein alltäglich

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  • Unter dem Buy-out (oder Buyout = „Ausverkauf“) von Rechten ist die Veräußerung aller Rechte an einem Werk gegen ein pauschales Honorar zu verstehen. Betroffen sind von solchen Verträgen alle Bereiche der Medienproduktion, dazu gehören insbesondere Radio, Fernsehen und Film sowie die „Neue(n) Medien“ und Werbefilme. Darüber hinaus wird auch in der Fotobranche zunehmend auf „Buy-out-Verträge“ zurückgegriffen. Vorteilhaft hieran ist für die Verwerter von Fotos, dass lange Absprachen über die urheberrechtliche Benutzung entbehrlich werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Werbung wichtig und deshalb Industriestandard bei z. B. Werbefilmen und Kampagnen, in denen Buyouts die genaue Nutzung definieren (z. B. Ort, Anzahl, Format und Zeitraum der Spotausstrahlung). Buy-outs sind ein alltäglicher Begriff in der Werbeindustrie, welche im Jahre 2013 allein im Vereinigten Königreich (UK) ein Investitionsvolumen von £17.8 Milliarden umfasste. Alternativ wird das „Buy-out“ auch als „Usage Fee“, „Royalties“ oder „Residual“ bezeichnet. Dies ist auf regionale Verständnisunterschiede zurückzuführen. Während „Buy-out“ ein global verbreiteter Ausdruck in der Medienindustrie ist, haben einige Länder ihre eigene Definition. Was in der professionellen Medienwelt als „Buyout“ verstanden wird, wird in Großbritannien „Royalty“ und in den USA als „Residual“ oder „Usage Fee“ bezeichnet. Das „Buy-out“ wird jedoch international als ein Überbegriff für die Entlohnung von Nutzungsrechten zu unterschiedlich exklusiven Bedingungen, je nach Vereinbarung, verstanden. Während besonders in der Werbebranche zum Teil auch von „World-Wide-Buy-outs“ gesprochen wird, z. B. bei weltweiten Werbekampagnen, ist zu beachten, dass es diese nicht wirklich gibt, da sich die Konditionen bzw. Buy-out-Regelungen und -Standards und die denen zugrunde liegenden Wertetabellen von Land zu Land unterscheiden. Nach Angaben der Screen Actors Guild (SAG) und der American Federation of Television and Radio Artists (AFTRA), zwei seit 2012 zusammengefasste US-amerikanische Gewerkschaften für Künstler, bemessen die USA, Kanada und Mexiko (die NAFTA (North American Free Trade Agreement) – Länder) den „Buyout-Betrag“ entsprechend der Art und Quantität der Nutzung. Diese, als „Residuals“ bezeichneten Vergütungen orientieren sich dementsprechend an den Media-Plänen, der Anzahl an Ausstrahlungen des Werbe-Spots sowie dem genauen Medium, z. B. ob es sich um nationales, regionales oder Kabelfernsehen handelt. Gemäß der SAG-AFTRA entspricht das Honorar für den Rest der Welt dem 9-fachen des Grundhonorars (dem sog. „Session-Honorar“), um die entsprechenden Rechte zu erlangen. Dieses 9-fache Session-Honorar für „die Welt“ (ohne die USA, Kanada und Mexiko) teilen sich auf in den Faktor 3 für das Vereinigte Königreich, 2 für Europa ohne das Vereinigte Königreich, 2 für Asien, Australien und Neuseeland, 1 für Japan und 1 für den Rest (Afrika und Lateinamerika). Dieser Verteilungsschlüssel ist vergleichbar mit der deutschen durchaus üblichen Regel, welche eine 1:3:5:7 Aufteilung vorschlägt. Zum Beispiel: 1 = Grundhonorar für Deutschland, Buyout für die deutschsprachige EU (Deutschland, Österreich und Schweiz) = 3-faches Grundhonorar, 5-faches Grundhonorar für Europa und 7-faches für die „ganze“ Welt. (de)
  • Unter dem Buy-out (oder Buyout = „Ausverkauf“) von Rechten ist die Veräußerung aller Rechte an einem Werk gegen ein pauschales Honorar zu verstehen. Betroffen sind von solchen Verträgen alle Bereiche der Medienproduktion, dazu gehören insbesondere Radio, Fernsehen und Film sowie die „Neue(n) Medien“ und Werbefilme. Darüber hinaus wird auch in der Fotobranche zunehmend auf „Buy-out-Verträge“ zurückgegriffen. Vorteilhaft hieran ist für die Verwerter von Fotos, dass lange Absprachen über die urheberrechtliche Benutzung entbehrlich werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Werbung wichtig und deshalb Industriestandard bei z. B. Werbefilmen und Kampagnen, in denen Buyouts die genaue Nutzung definieren (z. B. Ort, Anzahl, Format und Zeitraum der Spotausstrahlung). Buy-outs sind ein alltäglicher Begriff in der Werbeindustrie, welche im Jahre 2013 allein im Vereinigten Königreich (UK) ein Investitionsvolumen von £17.8 Milliarden umfasste. Alternativ wird das „Buy-out“ auch als „Usage Fee“, „Royalties“ oder „Residual“ bezeichnet. Dies ist auf regionale Verständnisunterschiede zurückzuführen. Während „Buy-out“ ein global verbreiteter Ausdruck in der Medienindustrie ist, haben einige Länder ihre eigene Definition. Was in der professionellen Medienwelt als „Buyout“ verstanden wird, wird in Großbritannien „Royalty“ und in den USA als „Residual“ oder „Usage Fee“ bezeichnet. Das „Buy-out“ wird jedoch international als ein Überbegriff für die Entlohnung von Nutzungsrechten zu unterschiedlich exklusiven Bedingungen, je nach Vereinbarung, verstanden. Während besonders in der Werbebranche zum Teil auch von „World-Wide-Buy-outs“ gesprochen wird, z. B. bei weltweiten Werbekampagnen, ist zu beachten, dass es diese nicht wirklich gibt, da sich die Konditionen bzw. Buy-out-Regelungen und -Standards und die denen zugrunde liegenden Wertetabellen von Land zu Land unterscheiden. Nach Angaben der Screen Actors Guild (SAG) und der American Federation of Television and Radio Artists (AFTRA), zwei seit 2012 zusammengefasste US-amerikanische Gewerkschaften für Künstler, bemessen die USA, Kanada und Mexiko (die NAFTA (North American Free Trade Agreement) – Länder) den „Buyout-Betrag“ entsprechend der Art und Quantität der Nutzung. Diese, als „Residuals“ bezeichneten Vergütungen orientieren sich dementsprechend an den Media-Plänen, der Anzahl an Ausstrahlungen des Werbe-Spots sowie dem genauen Medium, z. B. ob es sich um nationales, regionales oder Kabelfernsehen handelt. Gemäß der SAG-AFTRA entspricht das Honorar für den Rest der Welt dem 9-fachen des Grundhonorars (dem sog. „Session-Honorar“), um die entsprechenden Rechte zu erlangen. Dieses 9-fache Session-Honorar für „die Welt“ (ohne die USA, Kanada und Mexiko) teilen sich auf in den Faktor 3 für das Vereinigte Königreich, 2 für Europa ohne das Vereinigte Königreich, 2 für Asien, Australien und Neuseeland, 1 für Japan und 1 für den Rest (Afrika und Lateinamerika). Dieser Verteilungsschlüssel ist vergleichbar mit der deutschen durchaus üblichen Regel, welche eine 1:3:5:7 Aufteilung vorschlägt. Zum Beispiel: 1 = Grundhonorar für Deutschland, Buyout für die deutschsprachige EU (Deutschland, Österreich und Schweiz) = 3-faches Grundhonorar, 5-faches Grundhonorar für Europa und 7-faches für die „ganze“ Welt. (de)
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  • Unter dem Buy-out (oder Buyout = „Ausverkauf“) von Rechten ist die Veräußerung aller Rechte an einem Werk gegen ein pauschales Honorar zu verstehen. Betroffen sind von solchen Verträgen alle Bereiche der Medienproduktion, dazu gehören insbesondere Radio, Fernsehen und Film sowie die „Neue(n) Medien“ und Werbefilme. Darüber hinaus wird auch in der Fotobranche zunehmend auf „Buy-out-Verträge“ zurückgegriffen. Vorteilhaft hieran ist für die Verwerter von Fotos, dass lange Absprachen über die urheberrechtliche Benutzung entbehrlich werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Werbung wichtig und deshalb Industriestandard bei z. B. Werbefilmen und Kampagnen, in denen Buyouts die genaue Nutzung definieren (z. B. Ort, Anzahl, Format und Zeitraum der Spotausstrahlung). Buy-outs sind ein alltäglich (de)
  • Unter dem Buy-out (oder Buyout = „Ausverkauf“) von Rechten ist die Veräußerung aller Rechte an einem Werk gegen ein pauschales Honorar zu verstehen. Betroffen sind von solchen Verträgen alle Bereiche der Medienproduktion, dazu gehören insbesondere Radio, Fernsehen und Film sowie die „Neue(n) Medien“ und Werbefilme. Darüber hinaus wird auch in der Fotobranche zunehmend auf „Buy-out-Verträge“ zurückgegriffen. Vorteilhaft hieran ist für die Verwerter von Fotos, dass lange Absprachen über die urheberrechtliche Benutzung entbehrlich werden. Dies ist insbesondere im Bereich der Werbung wichtig und deshalb Industriestandard bei z. B. Werbefilmen und Kampagnen, in denen Buyouts die genaue Nutzung definieren (z. B. Ort, Anzahl, Format und Zeitraum der Spotausstrahlung). Buy-outs sind ein alltäglich (de)
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  • Buy-out (Medienindustrie) (de)
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