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- Als Burgrecht (ius burgense, ius civile) bezeichnete man im Mittelalter, vor allem in Süddeutschland und in den Schweizer Kantonen, ein Vertragsverhältnis zwischen einer Stadt und ihren umliegenden Dörfern. Dabei hatten die Ortschaften einen kleinen Jahreszins an die Stadt zu zahlen und leisteten Dienste bei der Instandhaltung der Stadtmauern, Gräben und Straßen. Dafür gewährte die Stadt in Zeiten der Gefahr den Dorfbewohnern mit Hab und Gut in ihren Mauern Schutz und erleichterte im Frieden durch Erlass der Verkehrsabgaben den Absatz ihrer Erzeugnisse. In vielen Städten bedeutete das Burgrecht auch so viel wie Wurtzins, das heißt Zins, den der Bürger für Benutzung der Baustelle dem Stadtherren entrichtete. (de)
- Als Burgrecht (ius burgense, ius civile) bezeichnete man im Mittelalter, vor allem in Süddeutschland und in den Schweizer Kantonen, ein Vertragsverhältnis zwischen einer Stadt und ihren umliegenden Dörfern. Dabei hatten die Ortschaften einen kleinen Jahreszins an die Stadt zu zahlen und leisteten Dienste bei der Instandhaltung der Stadtmauern, Gräben und Straßen. Dafür gewährte die Stadt in Zeiten der Gefahr den Dorfbewohnern mit Hab und Gut in ihren Mauern Schutz und erleichterte im Frieden durch Erlass der Verkehrsabgaben den Absatz ihrer Erzeugnisse. In vielen Städten bedeutete das Burgrecht auch so viel wie Wurtzins, das heißt Zins, den der Bürger für Benutzung der Baustelle dem Stadtherren entrichtete. (de)
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- Als Burgrecht (ius burgense, ius civile) bezeichnete man im Mittelalter, vor allem in Süddeutschland und in den Schweizer Kantonen, ein Vertragsverhältnis zwischen einer Stadt und ihren umliegenden Dörfern. Dabei hatten die Ortschaften einen kleinen Jahreszins an die Stadt zu zahlen und leisteten Dienste bei der Instandhaltung der Stadtmauern, Gräben und Straßen. Dafür gewährte die Stadt in Zeiten der Gefahr den Dorfbewohnern mit Hab und Gut in ihren Mauern Schutz und erleichterte im Frieden durch Erlass der Verkehrsabgaben den Absatz ihrer Erzeugnisse. (de)
- Als Burgrecht (ius burgense, ius civile) bezeichnete man im Mittelalter, vor allem in Süddeutschland und in den Schweizer Kantonen, ein Vertragsverhältnis zwischen einer Stadt und ihren umliegenden Dörfern. Dabei hatten die Ortschaften einen kleinen Jahreszins an die Stadt zu zahlen und leisteten Dienste bei der Instandhaltung der Stadtmauern, Gräben und Straßen. Dafür gewährte die Stadt in Zeiten der Gefahr den Dorfbewohnern mit Hab und Gut in ihren Mauern Schutz und erleichterte im Frieden durch Erlass der Verkehrsabgaben den Absatz ihrer Erzeugnisse. (de)
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- Burgrecht (de)
- Burgrecht (de)
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