Das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, kurz Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG), nichtamtliche Kurzform Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz, ist eine am 26. Februar 2015 vom Deutschen Bundestag „mit beigefügten Maßgaben“, also mit zusätzlichen nachträglichen Änderungen, im Übrigen unverändert verabschiedete und nicht zustimmungsbedürftige Rechtsnorm, welche unter anderem die Arbeitsbedingungen, sowie die Besoldung und Versorgung der Beschäftigten der Bundeswehr verbessern, und somit die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin steigern soll.

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  • Das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, kurz Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG), nichtamtliche Kurzform Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz, ist eine am 26. Februar 2015 vom Deutschen Bundestag „mit beigefügten Maßgaben“, also mit zusätzlichen nachträglichen Änderungen, im Übrigen unverändert verabschiedete und nicht zustimmungsbedürftige Rechtsnorm, welche unter anderem die Arbeitsbedingungen, sowie die Besoldung und Versorgung der Beschäftigten der Bundeswehr verbessern, und somit die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin steigern soll. Hierbei handelt es sich um ein Artikelgesetz für dessen novellierende Wirkung sich das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) federführend verantwortlich zeichnen. (de)
  • Das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, kurz Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG), nichtamtliche Kurzform Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz, ist eine am 26. Februar 2015 vom Deutschen Bundestag „mit beigefügten Maßgaben“, also mit zusätzlichen nachträglichen Änderungen, im Übrigen unverändert verabschiedete und nicht zustimmungsbedürftige Rechtsnorm, welche unter anderem die Arbeitsbedingungen, sowie die Besoldung und Versorgung der Beschäftigten der Bundeswehr verbessern, und somit die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin steigern soll. Hierbei handelt es sich um ein Artikelgesetz für dessen novellierende Wirkung sich das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) federführend verantwortlich zeichnen. (de)
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  • Bundeswehr-Attraktivitäts­steigerungsgesetz ()
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  • Basisinformationen über den Vorgang
  • Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr
  • Änderungen durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz
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  • Das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, kurz Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG), nichtamtliche Kurzform Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz, ist eine am 26. Februar 2015 vom Deutschen Bundestag „mit beigefügten Maßgaben“, also mit zusätzlichen nachträglichen Änderungen, im Übrigen unverändert verabschiedete und nicht zustimmungsbedürftige Rechtsnorm, welche unter anderem die Arbeitsbedingungen, sowie die Besoldung und Versorgung der Beschäftigten der Bundeswehr verbessern, und somit die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin steigern soll. (de)
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  • Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (de)
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