Das Bundeswahlgesetz (später Reichswahlgesetz) vom 31. Mai 1869 regelte die Wahlen zum norddeutschen und später deutschen Reichstag. Derjenige norddeutsche Reichstag, der das Gesetz verabschiedete, war im August 1867 noch nach den einzelstaatlichen Reichstag-Wahlgesetzen gewählt worden. Grundlage für diese Wahlgesetze war das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849.

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  • Das Bundeswahlgesetz (später Reichswahlgesetz) vom 31. Mai 1869 regelte die Wahlen zum norddeutschen und später deutschen Reichstag. Derjenige norddeutsche Reichstag, der das Gesetz verabschiedete, war im August 1867 noch nach den einzelstaatlichen Reichstag-Wahlgesetzen gewählt worden. Grundlage für diese Wahlgesetze war das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849. Das Gesetz von 1869 kam im Norddeutschen Bund nicht mehr zur Anwendung: Im Sommer 1870 hätte es zwar eine Wahl geben müssen, wegen des Krieges gegen Frankreich wurde sie jedoch verschoben. Am 1. Januar 1871 wurde es durch die neue Verfassung ein Gesetz des Deutschen Kaiserreiches. Es blieb bis 1918 in Kraft. Das Gesetz orientierte sich immer noch sehr am Reichstagswahlrecht der Frankfurter Nationalversammlung, es gab aber wichtige Abweichungen. Zwar wählte man weiterhin nach dem allgemeinen Wahlrecht für Männer. Allerdings durften Soldaten nicht mehr wählen. Außerdem sollte nicht mehr die Verwaltung, sondern ein Gesetz die Wahlkreise bei Bedarf neu ordnen. (de)
  • Das Bundeswahlgesetz (später Reichswahlgesetz) vom 31. Mai 1869 regelte die Wahlen zum norddeutschen und später deutschen Reichstag. Derjenige norddeutsche Reichstag, der das Gesetz verabschiedete, war im August 1867 noch nach den einzelstaatlichen Reichstag-Wahlgesetzen gewählt worden. Grundlage für diese Wahlgesetze war das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849. Das Gesetz von 1869 kam im Norddeutschen Bund nicht mehr zur Anwendung: Im Sommer 1870 hätte es zwar eine Wahl geben müssen, wegen des Krieges gegen Frankreich wurde sie jedoch verschoben. Am 1. Januar 1871 wurde es durch die neue Verfassung ein Gesetz des Deutschen Kaiserreiches. Es blieb bis 1918 in Kraft. Das Gesetz orientierte sich immer noch sehr am Reichstagswahlrecht der Frankfurter Nationalversammlung, es gab aber wichtige Abweichungen. Zwar wählte man weiterhin nach dem allgemeinen Wahlrecht für Männer. Allerdings durften Soldaten nicht mehr wählen. Außerdem sollte nicht mehr die Verwaltung, sondern ein Gesetz die Wahlkreise bei Bedarf neu ordnen. (de)
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  • Das Bundeswahlgesetz (später Reichswahlgesetz) vom 31. Mai 1869 regelte die Wahlen zum norddeutschen und später deutschen Reichstag. Derjenige norddeutsche Reichstag, der das Gesetz verabschiedete, war im August 1867 noch nach den einzelstaatlichen Reichstag-Wahlgesetzen gewählt worden. Grundlage für diese Wahlgesetze war das Frankfurter Reichswahlgesetz von 1849. (de)
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  • Bundeswahlgesetz 1869 (de)
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