Die österreichische Bundeswahlbehörde ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde, der die oberste Leitung der bundesweiten Wahlen (Wahl des Nationalrates, des Bundespräsidenten und des Europäischen Parlaments) und die Durchführung der Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Bundesebene obliegt. Auch bei der Durchführung der Volksbegehren und Europäischen Bürgerinitiativen wirkt sie mit.

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  • Die österreichische Bundeswahlbehörde ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde, der die oberste Leitung der bundesweiten Wahlen (Wahl des Nationalrates, des Bundespräsidenten und des Europäischen Parlaments) und die Durchführung der Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Bundesebene obliegt. Auch bei der Durchführung der Volksbegehren und Europäischen Bürgerinitiativen wirkt sie mit. Rechtsgrundlagen für die Einrichtung der Bundeswahlbehörde und die Bestellung ihrer Mitglieder sind insbesondere § 12, § 14 und § 15 der Nationalratswahlordnung. Die Bundeswahlbehörde ist beim Bundesministerium für Inneres eingerichtet und setzt sich neben dem Innenminister als Vorsitzendem aus fünfzehn Vertretern der im Nationalrat vertretenen Parteien und zwei Richtern zusammen. Die Mitglieder werden von der Bundesregierung (Ministerrat) bestellt, wobei die den Parteien jeweils hinsichtlich der ihnen zustehenden Vertreter das Vorschlagsrecht zukommt. Die Bundeswahlbehörde hat als oberste Wahlbehörde unter anderem darüber zu entscheiden, ob die wahlwerbenden Parteien die für die Kandidatur nötigen Voraussetzungen erfüllen sowie mit welchem Namen und in welcher Reihenfolge sie auf dem Stimmzettel aufscheinen. Bisher hatte sich die Bundeswahlbehörde nicht mit nennenswerten Kontroversen zu befassen. Erstmals seit dem Bestehen der Bundeswahlbehörde sorgte anlässlich der Nationalratswahl 2006 für Konfliktstoff, dass der in der Versammlung den Freiheitlichen zustehende Sitz nicht mehr der FPÖ, sondern den FPÖ-Abtrünnigen unter Jörg Haider 2005 gegründeten neuen Partei Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) zuerkannt wurde. Als ausschlaggebend für die Ministerratsentscheidung der ÖVP-BZÖ-Regierung wurden zwei Rechtsgutachten sowie die bestehende Judikatur genannt. (de)
  • Die österreichische Bundeswahlbehörde ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde, der die oberste Leitung der bundesweiten Wahlen (Wahl des Nationalrates, des Bundespräsidenten und des Europäischen Parlaments) und die Durchführung der Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Bundesebene obliegt. Auch bei der Durchführung der Volksbegehren und Europäischen Bürgerinitiativen wirkt sie mit. Rechtsgrundlagen für die Einrichtung der Bundeswahlbehörde und die Bestellung ihrer Mitglieder sind insbesondere § 12, § 14 und § 15 der Nationalratswahlordnung. Die Bundeswahlbehörde ist beim Bundesministerium für Inneres eingerichtet und setzt sich neben dem Innenminister als Vorsitzendem aus fünfzehn Vertretern der im Nationalrat vertretenen Parteien und zwei Richtern zusammen. Die Mitglieder werden von der Bundesregierung (Ministerrat) bestellt, wobei die den Parteien jeweils hinsichtlich der ihnen zustehenden Vertreter das Vorschlagsrecht zukommt. Die Bundeswahlbehörde hat als oberste Wahlbehörde unter anderem darüber zu entscheiden, ob die wahlwerbenden Parteien die für die Kandidatur nötigen Voraussetzungen erfüllen sowie mit welchem Namen und in welcher Reihenfolge sie auf dem Stimmzettel aufscheinen. Bisher hatte sich die Bundeswahlbehörde nicht mit nennenswerten Kontroversen zu befassen. Erstmals seit dem Bestehen der Bundeswahlbehörde sorgte anlässlich der Nationalratswahl 2006 für Konfliktstoff, dass der in der Versammlung den Freiheitlichen zustehende Sitz nicht mehr der FPÖ, sondern den FPÖ-Abtrünnigen unter Jörg Haider 2005 gegründeten neuen Partei Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) zuerkannt wurde. Als ausschlaggebend für die Ministerratsentscheidung der ÖVP-BZÖ-Regierung wurden zwei Rechtsgutachten sowie die bestehende Judikatur genannt. (de)
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