Die Bundesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der nach dem Kompetenzgefüge des Grundgesetzes ausnahmsweise durch Behörden und Verwaltungsträger auf Bundesebene ausgeübt wird (Art. 86 GG). Grundsätzlich unterliegt auch die Ausführung von Bundesgesetzen der Landesverwaltung (Art. 83 GG).

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  • Die Bundesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der nach dem Kompetenzgefüge des Grundgesetzes ausnahmsweise durch Behörden und Verwaltungsträger auf Bundesebene ausgeübt wird (Art. 86 GG). Grundsätzlich unterliegt auch die Ausführung von Bundesgesetzen der Landesverwaltung (Art. 83 GG). (de)
  • Die Bundesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der nach dem Kompetenzgefüge des Grundgesetzes ausnahmsweise durch Behörden und Verwaltungsträger auf Bundesebene ausgeübt wird (Art. 86 GG). Grundsätzlich unterliegt auch die Ausführung von Bundesgesetzen der Landesverwaltung (Art. 83 GG). (de)
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  • Die Bundesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der nach dem Kompetenzgefüge des Grundgesetzes ausnahmsweise durch Behörden und Verwaltungsträger auf Bundesebene ausgeübt wird (Art. 86 GG). Grundsätzlich unterliegt auch die Ausführung von Bundesgesetzen der Landesverwaltung (Art. 83 GG). (de)
  • Die Bundesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der nach dem Kompetenzgefüge des Grundgesetzes ausnahmsweise durch Behörden und Verwaltungsträger auf Bundesebene ausgeübt wird (Art. 86 GG). Grundsätzlich unterliegt auch die Ausführung von Bundesgesetzen der Landesverwaltung (Art. 83 GG). (de)
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  • Bundesverwaltung (Deutschland) (de)
  • Bundesverwaltung (Deutschland) (de)
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