Das Bundesvergabeamt (BVA) war eine unabhängige österreichische Bundesbehörde, welche auf Bundesebene den Rechtsschutz der Bieter in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers sicherzustellen hatte. Das Bundesvergabeamt wurde im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die am 1. Jänner 2014 in Kraft trat aufgelöst. Die Zuständigkeiten des Bundesvergabeamtes wurden vom Bundesverwaltungsgericht übernommen. * der Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens * der Antrag auf eine einstweilige Verfügung * der Antrag auf ein Feststellungsverfahren

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  • Das Bundesvergabeamt (BVA) war eine unabhängige österreichische Bundesbehörde, welche auf Bundesebene den Rechtsschutz der Bieter in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers sicherzustellen hatte. Das Bundesvergabeamt wurde im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die am 1. Jänner 2014 in Kraft trat aufgelöst. Die Zuständigkeiten des Bundesvergabeamtes wurden vom Bundesverwaltungsgericht übernommen. Hauptaufgabe des Bundesvergabeamtes war der Rechtsschutz der Bieter. Daher wurde das Bundesvergabeamt nur aufAntrag eines Bieters/Bewerbers tätig und hatte keine selbständige Prüfkompetenz hinsichtlich öffentlicher Auftragsvergaben. Die Bieter konnten mit Hilfe des BVA ihr Recht auf ein faires und transparentes Vergabeverfahren durchsetzen. Wichtige Instrumente des Rechtsschutzes im öffentlichen Vergabeverfahren waren (und sind immer noch vor dem Bundesverwaltungsgericht): * der Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens * der Antrag auf eine einstweilige Verfügung * der Antrag auf ein Feststellungsverfahren Im Jahr 2007 wurden beim BVA 119 Anträge auf Nachprüfungsverfahren,104 Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und 6 Anträge auf ein Feststellungsverfahren gestellt. Das Bundesvergabeamt wurde grundsätzlich in Senaten tätig, welche aus einem Senatsvorsitzenden und zwei Beisitzern bestehen. Je ein Beisitzer kam aus dem Kreis der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Eine Ausnahme bildet die Erlassung einstweiliger Verfügungen und die Verfahren unterhalb der unionsrechtlich vorgegebenen Schwellenwerte. In diesen Fällen entscheiden die Senatsvorsitzenden als Einzelmitglieder. Der Vorsitzende des BVA, sowie die Senatsvorsitzenden und die sonstigen Mitglieder wurden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Sie waren bei der Ausübung ihres Amtes weisungsfrei. (de)
  • Das Bundesvergabeamt (BVA) war eine unabhängige österreichische Bundesbehörde, welche auf Bundesebene den Rechtsschutz der Bieter in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers sicherzustellen hatte. Das Bundesvergabeamt wurde im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die am 1. Jänner 2014 in Kraft trat aufgelöst. Die Zuständigkeiten des Bundesvergabeamtes wurden vom Bundesverwaltungsgericht übernommen. Hauptaufgabe des Bundesvergabeamtes war der Rechtsschutz der Bieter. Daher wurde das Bundesvergabeamt nur aufAntrag eines Bieters/Bewerbers tätig und hatte keine selbständige Prüfkompetenz hinsichtlich öffentlicher Auftragsvergaben. Die Bieter konnten mit Hilfe des BVA ihr Recht auf ein faires und transparentes Vergabeverfahren durchsetzen. Wichtige Instrumente des Rechtsschutzes im öffentlichen Vergabeverfahren waren (und sind immer noch vor dem Bundesverwaltungsgericht): * der Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens * der Antrag auf eine einstweilige Verfügung * der Antrag auf ein Feststellungsverfahren Im Jahr 2007 wurden beim BVA 119 Anträge auf Nachprüfungsverfahren,104 Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und 6 Anträge auf ein Feststellungsverfahren gestellt. Das Bundesvergabeamt wurde grundsätzlich in Senaten tätig, welche aus einem Senatsvorsitzenden und zwei Beisitzern bestehen. Je ein Beisitzer kam aus dem Kreis der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Eine Ausnahme bildet die Erlassung einstweiliger Verfügungen und die Verfahren unterhalb der unionsrechtlich vorgegebenen Schwellenwerte. In diesen Fällen entscheiden die Senatsvorsitzenden als Einzelmitglieder. Der Vorsitzende des BVA, sowie die Senatsvorsitzenden und die sonstigen Mitglieder wurden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Sie waren bei der Ausübung ihres Amtes weisungsfrei. (de)
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  • Das Bundesvergabeamt (BVA) war eine unabhängige österreichische Bundesbehörde, welche auf Bundesebene den Rechtsschutz der Bieter in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers sicherzustellen hatte. Das Bundesvergabeamt wurde im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die am 1. Jänner 2014 in Kraft trat aufgelöst. Die Zuständigkeiten des Bundesvergabeamtes wurden vom Bundesverwaltungsgericht übernommen. * der Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens * der Antrag auf eine einstweilige Verfügung * der Antrag auf ein Feststellungsverfahren (de)
  • Das Bundesvergabeamt (BVA) war eine unabhängige österreichische Bundesbehörde, welche auf Bundesebene den Rechtsschutz der Bieter in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers sicherzustellen hatte. Das Bundesvergabeamt wurde im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die am 1. Jänner 2014 in Kraft trat aufgelöst. Die Zuständigkeiten des Bundesvergabeamtes wurden vom Bundesverwaltungsgericht übernommen. * der Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens * der Antrag auf eine einstweilige Verfügung * der Antrag auf ein Feststellungsverfahren (de)
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  • Bundesvergabeamt (de)
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