Bundestagsauflösung 2005 (auch Vertrauensfrage II) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Auflösung des Parlaments und die Anordnung von Neuwahlen infolge der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder bestätigt. Maßstab sei vor allem der Zweck des Art. 68 Grundgesetz, ihm widerspreche eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage nicht. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei „keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen“ (Köhler-Formel).

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  • Bundestagsauflösung 2005 (auch Vertrauensfrage II) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Auflösung des Parlaments und die Anordnung von Neuwahlen infolge der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder bestätigt. Maßstab sei vor allem der Zweck des Art. 68 Grundgesetz, ihm widerspreche eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage nicht. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei „keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen“ (Köhler-Formel). Die Entscheidung entwickelt die Rechtsprechungsgrundsätze zur Prüfung einer solchen Vertrauensfrage aus dem Jahre 1983 fort (Vertrauensfrage). (de)
  • Bundestagsauflösung 2005 (auch Vertrauensfrage II) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Auflösung des Parlaments und die Anordnung von Neuwahlen infolge der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder bestätigt. Maßstab sei vor allem der Zweck des Art. 68 Grundgesetz, ihm widerspreche eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage nicht. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei „keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen“ (Köhler-Formel). Die Entscheidung entwickelt die Rechtsprechungsgrundsätze zur Prüfung einer solchen Vertrauensfrage aus dem Jahre 1983 fort (Vertrauensfrage). (de)
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  • Jentsch, Lübbe-Wolff
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prop-de:angewandtesRecht
  • Art. 63, 67, 68 Grundgesetz
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  • Vertrauensfrage II
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prop-de:mehrheitsmeinung
  • Hassemer
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  • Bundespräsident Horst Köhler
  • Jelena Hoffmann, MdB und Werner Schulz, MdB
  • gegen
prop-de:sachverhalt
  • Organstreit von Bundestagsabgeordneten wegen der Auflösung des Bundestages infolge einer Vertrauensfrage des Kanzlers
prop-de:tagDerVerkündung
  • 2005-08-25 (xsd:date)
prop-de:tenor
  • Die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage des Kanzlers an das Parlament ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn er damit eine politische Krise abwenden oder deeskalieren will. Die Prüfung durch das Gericht steht nach einem Auflösungsvorschlag des Kanzlers an vierter Stelle und ist daher stark eingeschränkt.
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  • Organstreit
prop-de:verhandlungstag
  • 2005-08-09 (xsd:date)
prop-de:vorsitzender
prop-de:zustimmend
  • Broß, Osterloh, Gerhardt, Di Fabio, Mellinghoff
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  • Bundestagsauflösung 2005 (auch Vertrauensfrage II) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Auflösung des Parlaments und die Anordnung von Neuwahlen infolge der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder bestätigt. Maßstab sei vor allem der Zweck des Art. 68 Grundgesetz, ihm widerspreche eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage nicht. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei „keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen“ (Köhler-Formel). (de)
  • Bundestagsauflösung 2005 (auch Vertrauensfrage II) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Auflösung des Parlaments und die Anordnung von Neuwahlen infolge der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder bestätigt. Maßstab sei vor allem der Zweck des Art. 68 Grundgesetz, ihm widerspreche eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage nicht. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei „keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen“ (Köhler-Formel). (de)
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  • Bundestagsauflösung 2005 (de)
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