Der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des deutschen Bundeskabinetts, der als Kontroll- und Koordinationsgremium für die Sicherheitspolitik dient. Er wurde im Oktober 1955 vom Kabinett Adenauer II unter dem Namen Bundesverteidigungsrat (bis 1969) gegründet. Den Vorsitz führt der Bundeskanzler; als es ein Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates gab, dessen Minister. Vom Bundessicherheitsrat als ständigem Gremium ist das Sicherheitskabinett als informelle, gelegentlich einberufene Gesprächsrunde zu unterscheiden.

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  • Der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des deutschen Bundeskabinetts, der als Kontroll- und Koordinationsgremium für die Sicherheitspolitik dient. Er wurde im Oktober 1955 vom Kabinett Adenauer II unter dem Namen Bundesverteidigungsrat (bis 1969) gegründet. Den Vorsitz führt der Bundeskanzler; als es ein Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates gab, dessen Minister. Vom Bundessicherheitsrat als ständigem Gremium ist das Sicherheitskabinett als informelle, gelegentlich einberufene Gesprächsrunde zu unterscheiden. (de)
  • Der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des deutschen Bundeskabinetts, der als Kontroll- und Koordinationsgremium für die Sicherheitspolitik dient. Er wurde im Oktober 1955 vom Kabinett Adenauer II unter dem Namen Bundesverteidigungsrat (bis 1969) gegründet. Den Vorsitz führt der Bundeskanzler; als es ein Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates gab, dessen Minister. Vom Bundessicherheitsrat als ständigem Gremium ist das Sicherheitskabinett als informelle, gelegentlich einberufene Gesprächsrunde zu unterscheiden. (de)
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  • Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen von 1998
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  • Der Staat
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  • Die neue Bundesregierung wird dem Bundessicherheitsrat seine ursprünglich vorgesehene Rolle als Organ der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik zurückgeben und hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. […] Die transnationale europäische Rüstungsindustrie wird für ihre Exporttätigkeit einem verpflichtenden europäischen Verhaltenskodex unterworfen. Die neue Bundesregierung wirkt darauf hin, daß ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen. Der nationale deutsche Rüstungsexport außerhalb der NATO und der EU wird restriktiv gehandhabt. Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt. Die neue Bundesregierung wird jährlich dem Deutschen Bundestag einen Rüstungsexportbericht vorlegen.
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  • Der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des deutschen Bundeskabinetts, der als Kontroll- und Koordinationsgremium für die Sicherheitspolitik dient. Er wurde im Oktober 1955 vom Kabinett Adenauer II unter dem Namen Bundesverteidigungsrat (bis 1969) gegründet. Den Vorsitz führt der Bundeskanzler; als es ein Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates gab, dessen Minister. Vom Bundessicherheitsrat als ständigem Gremium ist das Sicherheitskabinett als informelle, gelegentlich einberufene Gesprächsrunde zu unterscheiden. (de)
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