Der Bundespräsident ist gemäß Art. 60 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Das Amt des Bundespräsidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 geschaffen. Nach der Verfassungsrechtsnovelle im Jahr 1929 sollte der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt werden. Dennoch wurde die Wiederwahl des seit 1928 amtierenden Bundespräsidenten Wilhelm Miklas 1931 von der Bundesversammlung vorgenommen. Miklas blieb dann im diktatorischen Ständestaat bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1938 im Amt. Aufgrund der Nichtanerkennung des am 19. Dezember 1945 vom Nationalrat verabschiedeten Verfassungsgesetzes durch den Alliierten Rat wurde auch Karl Renner am 20. Dezember 1945 von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewäh

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  • Der Bundespräsident ist gemäß Art. 60 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Das Amt des Bundespräsidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 geschaffen. Nach der Verfassungsrechtsnovelle im Jahr 1929 sollte der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt werden. Dennoch wurde die Wiederwahl des seit 1928 amtierenden Bundespräsidenten Wilhelm Miklas 1931 von der Bundesversammlung vorgenommen. Miklas blieb dann im diktatorischen Ständestaat bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1938 im Amt. Aufgrund der Nichtanerkennung des am 19. Dezember 1945 vom Nationalrat verabschiedeten Verfassungsgesetzes durch den Alliierten Rat wurde auch Karl Renner am 20. Dezember 1945 von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Erst 1951 übernahm Theodor Körner als erster vom Volk gewählter Bundespräsident die Amtsgeschäfte. Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein. Er ist – neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen – ein oberstes Organ der Vollziehung nach Art. 19 Abs 1 B-VG. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und, auf dessen Vorschlag, der weiteren Mitglieder der Bundesregierung sowie die Möglichkeit auf Ansuchen der Regierung den Nationalrat aufzulösen. Die Stellung des Bundespräsidenten und seine Kompetenzen definieren Österreich als sogenannte parlamentarische Semipräsidialrepublik. Im Protokoll der Republik Österreich steht der Bundespräsident demgemäß vor dem Nationalratspräsidenten und dem Bundeskanzler an erster Stelle. Das Staatsoberhaupt hat seine Amtsräume seit 1947 im Leopoldinischen Trakt der Hofburg in Wien; vorher befanden sie sich im Bundeskanzleramt, das dem Leopoldinischen Trakt am Ballhausplatz gegenüberliegt. Bundespräsident war seit 2004 Heinz Fischer. Am 8. Juli 2016 endete seine Amtszeit ohne Verlängerungsmöglichkeit. Er sollte ursprünglich an diesem Tag vom designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen abgelöst werden. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016 vollständig aufhob, muss die Stichwahl in ganz Österreich wiederholt werden. Der Wahltermin am 2. Oktober 2016 wurde wegen Mängeln an den Wahlkarten am 12. September 2016 abgesagt, neuer Termin ist der 4. Dezember 2016. Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten gingen bis zur Angelobung eines neugewählten Bundespräsidenten interimistisch gemäß Art. 64 der Verfassung auf das Kollegium der drei Nationalratspräsidenten Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer über.(Siehe auch: Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2016) (de)
  • Der Bundespräsident ist gemäß Art. 60 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Das Amt des Bundespräsidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 geschaffen. Nach der Verfassungsrechtsnovelle im Jahr 1929 sollte der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt werden. Dennoch wurde die Wiederwahl des seit 1928 amtierenden Bundespräsidenten Wilhelm Miklas 1931 von der Bundesversammlung vorgenommen. Miklas blieb dann im diktatorischen Ständestaat bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1938 im Amt. Aufgrund der Nichtanerkennung des am 19. Dezember 1945 vom Nationalrat verabschiedeten Verfassungsgesetzes durch den Alliierten Rat wurde auch Karl Renner am 20. Dezember 1945 von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Erst 1951 übernahm Theodor Körner als erster vom Volk gewählter Bundespräsident die Amtsgeschäfte. Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein. Er ist – neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen – ein oberstes Organ der Vollziehung nach Art. 19 Abs 1 B-VG. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und, auf dessen Vorschlag, der weiteren Mitglieder der Bundesregierung sowie die Möglichkeit auf Ansuchen der Regierung den Nationalrat aufzulösen. Die Stellung des Bundespräsidenten und seine Kompetenzen definieren Österreich als sogenannte parlamentarische Semipräsidialrepublik. Im Protokoll der Republik Österreich steht der Bundespräsident demgemäß vor dem Nationalratspräsidenten und dem Bundeskanzler an erster Stelle. Das Staatsoberhaupt hat seine Amtsräume seit 1947 im Leopoldinischen Trakt der Hofburg in Wien; vorher befanden sie sich im Bundeskanzleramt, das dem Leopoldinischen Trakt am Ballhausplatz gegenüberliegt. Bundespräsident war seit 2004 Heinz Fischer. Am 8. Juli 2016 endete seine Amtszeit ohne Verlängerungsmöglichkeit. Er sollte ursprünglich an diesem Tag vom designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen abgelöst werden. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016 vollständig aufhob, muss die Stichwahl in ganz Österreich wiederholt werden. Der Wahltermin am 2. Oktober 2016 wurde wegen Mängeln an den Wahlkarten am 12. September 2016 abgesagt, neuer Termin ist der 4. Dezember 2016. Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten gingen bis zur Angelobung eines neugewählten Bundespräsidenten interimistisch gemäß Art. 64 der Verfassung auf das Kollegium der drei Nationalratspräsidenten Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer über.(Siehe auch: Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2016) (de)
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  • Der Bundespräsident ist gemäß Art. 60 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Das Amt des Bundespräsidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 geschaffen. Nach der Verfassungsrechtsnovelle im Jahr 1929 sollte der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt werden. Dennoch wurde die Wiederwahl des seit 1928 amtierenden Bundespräsidenten Wilhelm Miklas 1931 von der Bundesversammlung vorgenommen. Miklas blieb dann im diktatorischen Ständestaat bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1938 im Amt. Aufgrund der Nichtanerkennung des am 19. Dezember 1945 vom Nationalrat verabschiedeten Verfassungsgesetzes durch den Alliierten Rat wurde auch Karl Renner am 20. Dezember 1945 von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewäh (de)
  • Der Bundespräsident ist gemäß Art. 60 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Das Amt des Bundespräsidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 geschaffen. Nach der Verfassungsrechtsnovelle im Jahr 1929 sollte der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt werden. Dennoch wurde die Wiederwahl des seit 1928 amtierenden Bundespräsidenten Wilhelm Miklas 1931 von der Bundesversammlung vorgenommen. Miklas blieb dann im diktatorischen Ständestaat bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1938 im Amt. Aufgrund der Nichtanerkennung des am 19. Dezember 1945 vom Nationalrat verabschiedeten Verfassungsgesetzes durch den Alliierten Rat wurde auch Karl Renner am 20. Dezember 1945 von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewäh (de)
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