Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMVt) wurde 1949 errichtet und 1969 aufgelöst. Bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland oblag in den Westzonen die Fürsorge für die Flüchtlinge den Landesregierungen. Das neue Bundesministerium übernahm dann die sozialpolitische Aufgabe, die Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge zu koordinieren, sich um die Angelegenheiten der Kriegsgeschädigten zu kümmern, und sich im Rahmen des Lastenausgleichs um Entschädigung und Starthilfen zu kümmern.

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  • Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMVt) wurde 1949 errichtet und 1969 aufgelöst. Bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland oblag in den Westzonen die Fürsorge für die Flüchtlinge den Landesregierungen. Das neue Bundesministerium übernahm dann die sozialpolitische Aufgabe, die Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge zu koordinieren, sich um die Angelegenheiten der Kriegsgeschädigten zu kümmern, und sich im Rahmen des Lastenausgleichs um Entschädigung und Starthilfen zu kümmern. (de)
  • Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMVt) wurde 1949 errichtet und 1969 aufgelöst. Bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland oblag in den Westzonen die Fürsorge für die Flüchtlinge den Landesregierungen. Das neue Bundesministerium übernahm dann die sozialpolitische Aufgabe, die Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge zu koordinieren, sich um die Angelegenheiten der Kriegsgeschädigten zu kümmern, und sich im Rahmen des Lastenausgleichs um Entschädigung und Starthilfen zu kümmern. (de)
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  • Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMVt) wurde 1949 errichtet und 1969 aufgelöst. Bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland oblag in den Westzonen die Fürsorge für die Flüchtlinge den Landesregierungen. Das neue Bundesministerium übernahm dann die sozialpolitische Aufgabe, die Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge zu koordinieren, sich um die Angelegenheiten der Kriegsgeschädigten zu kümmern, und sich im Rahmen des Lastenausgleichs um Entschädigung und Starthilfen zu kümmern. (de)
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