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- Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium. Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, erhielt dann aber zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Der Bundesgrenzschutz hatte im Gegensatz zu den Länderpolizeien in weiten Teilen seiner Geschichte Kombattantenstatus. Im Juli 2005 wurde er in Bundespolizei umbenannt. (de)
- Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium. Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, erhielt dann aber zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Der Bundesgrenzschutz hatte im Gegensatz zu den Länderpolizeien in weiten Teilen seiner Geschichte Kombattantenstatus. Im Juli 2005 wurde er in Bundespolizei umbenannt. (de)
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- Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium. Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, erhielt dann aber zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Der Bundesgrenzschutz hatte im Gegensatz zu den Länderpolizeien in weiten Teilen seiner Geschichte Kombattantenstatus. Im Juli 2005 wurde er in Bundespolizei umbenannt. (de)
- Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium. Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, erhielt dann aber zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Der Bundesgrenzschutz hatte im Gegensatz zu den Länderpolizeien in weiten Teilen seiner Geschichte Kombattantenstatus. Im Juli 2005 wurde er in Bundespolizei umbenannt. (de)
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