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- Das Bundesgleichstellungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes verwirklicht werden soll. Das Gesetz soll zudem bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, beseitigen und künftige Benachteiligungen verhindern sowie die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessern. Die Dienststellen und Unternehmen des Bundes werden durch das Gesetz verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Gleichstellungspläne aufzustellen. Das Gesetz gilt ausschließlich für die Bundesverwaltung und für die Unternehmen und Gerichte des Bundes, nicht für die Privatwirtschaft. Die Länder haben für ihre Verwaltungsbehörden und Gerichte eigene Gleichstellungsgesetze erlassen. Vorläufer des Gesetzes waren das Frauenfördergesetz von 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1406) und das Bundesgleichstellungsgesetz vom 30. November 2001 (BGBl. I S. 3234) (de)
- Das Bundesgleichstellungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes verwirklicht werden soll. Das Gesetz soll zudem bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, beseitigen und künftige Benachteiligungen verhindern sowie die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessern. Die Dienststellen und Unternehmen des Bundes werden durch das Gesetz verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Gleichstellungspläne aufzustellen. Das Gesetz gilt ausschließlich für die Bundesverwaltung und für die Unternehmen und Gerichte des Bundes, nicht für die Privatwirtschaft. Die Länder haben für ihre Verwaltungsbehörden und Gerichte eigene Gleichstellungsgesetze erlassen. Vorläufer des Gesetzes waren das Frauenfördergesetz von 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1406) und das Bundesgleichstellungsgesetz vom 30. November 2001 (BGBl. I S. 3234) (de)
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prop-de:datumgesetz
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prop-de:frühererTitel
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- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
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prop-de:inkrafttreten
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prop-de:inkrafttretenneufassung
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prop-de:kurztitel
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- Bundesgleichstellungsgesetz
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prop-de:letzteänderung
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- Art. 15 Abs. 54 G vom 5. Februar 2009
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prop-de:neufassung
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- Art. 2 G vom 24. April 2015
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prop-de:titel
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- Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes
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- Das Bundesgleichstellungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes verwirklicht werden soll. Das Gesetz soll zudem bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, beseitigen und künftige Benachteiligungen verhindern sowie die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessern. (de)
- Das Bundesgleichstellungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes verwirklicht werden soll. Das Gesetz soll zudem bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, beseitigen und künftige Benachteiligungen verhindern sowie die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer verbessern. (de)
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- Bundesgleichstellungsgesetz (de)
- Bundesgleichstellungsgesetz (de)
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