Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse. Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes.

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  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse. Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2012 waren im BfV rund 2.750 Personen beschäftigt (2011: rund 2.700). Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Für das Jahr 2016 ist das Haushaltsvolumen mit rund 261 Millionen EUR veranschlagt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe ), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie auch die Polizei – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG). (de)
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse. Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2012 waren im BfV rund 2.750 Personen beschäftigt (2011: rund 2.700). Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Für das Jahr 2016 ist das Haushaltsvolumen mit rund 261 Millionen EUR veranschlagt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe ), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie auch die Polizei – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG). (de)
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