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- Das Buenos-Aires-Abkommen ist ein am 11. August 1910 unterzeichneter Vertrag zwischen den USA und 17 lateinamerikanischen Staaten. Die Übereinkunft besagt, dass literarisches und künstlerisches Urheberrecht gegenseitig anerkannt wird, insofern die Werke mit einer Rechtevorbehaltungsabsicht gekennzeichnet wurden (Art. 3). Zumeist wurde hierzu die Phrase "Alle Rechte vorbehalten" (engl. All rights reserved, span. Todos los derechos reservados) ans Ende einer Publikation gesetzt. Durch Beitritt aller Länder zur Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (zuletzt Nicaragua am 23. August 2000) wurde das Buenos-Aires-Abkommen bedeutungslos. (de)
- Das Buenos-Aires-Abkommen ist ein am 11. August 1910 unterzeichneter Vertrag zwischen den USA und 17 lateinamerikanischen Staaten. Die Übereinkunft besagt, dass literarisches und künstlerisches Urheberrecht gegenseitig anerkannt wird, insofern die Werke mit einer Rechtevorbehaltungsabsicht gekennzeichnet wurden (Art. 3). Zumeist wurde hierzu die Phrase "Alle Rechte vorbehalten" (engl. All rights reserved, span. Todos los derechos reservados) ans Ende einer Publikation gesetzt. Durch Beitritt aller Länder zur Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (zuletzt Nicaragua am 23. August 2000) wurde das Buenos-Aires-Abkommen bedeutungslos. (de)
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- Das Buenos-Aires-Abkommen ist ein am 11. August 1910 unterzeichneter Vertrag zwischen den USA und 17 lateinamerikanischen Staaten. Die Übereinkunft besagt, dass literarisches und künstlerisches Urheberrecht gegenseitig anerkannt wird, insofern die Werke mit einer Rechtevorbehaltungsabsicht gekennzeichnet wurden (Art. 3). Zumeist wurde hierzu die Phrase "Alle Rechte vorbehalten" (engl. All rights reserved, span. Todos los derechos reservados) ans Ende einer Publikation gesetzt. (de)
- Das Buenos-Aires-Abkommen ist ein am 11. August 1910 unterzeichneter Vertrag zwischen den USA und 17 lateinamerikanischen Staaten. Die Übereinkunft besagt, dass literarisches und künstlerisches Urheberrecht gegenseitig anerkannt wird, insofern die Werke mit einer Rechtevorbehaltungsabsicht gekennzeichnet wurden (Art. 3). Zumeist wurde hierzu die Phrase "Alle Rechte vorbehalten" (engl. All rights reserved, span. Todos los derechos reservados) ans Ende einer Publikation gesetzt. (de)
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- Buenos-Aires-Abkommen (de)
- Buenos-Aires-Abkommen (de)
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