Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB a.F. gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war. Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 Abs. 1 grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB a.F. gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war. Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 Abs. 1 grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen. Die Buchpreisbindung verpflichtet alle Verlage und Importeure, einen festen Buchpreis festzulegen (§ 5). Auch Verlage, die eine freie Marktpreisbildung ihrer Bücher wünschen, unterliegen der Verpflichtung. Die Buchpreisbindung gilt mindestens 18 Monate ab Erscheinungsdatum des Werkes. (de)
  • Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB a.F. gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war. Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 Abs. 1 grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen. Die Buchpreisbindung verpflichtet alle Verlage und Importeure, einen festen Buchpreis festzulegen (§ 5). Auch Verlage, die eine freie Marktpreisbildung ihrer Bücher wünschen, unterliegen der Verpflichtung. Die Buchpreisbindung gilt mindestens 18 Monate ab Erscheinungsdatum des Werkes. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 3882128 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157993829 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • BuchPrG
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 2002-09-02 (xsd:date)
prop-de:fna
  • 703 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
prop-de:gesta
  • G032
prop-de:inkrafttreten
  • 2002-10-01 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • 2016-09-01 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Buchpreisbindungsgesetz
prop-de:letzteänderung
  • Art. 1 G vom 31. Juli 2016
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Gesetz über die Preisbindung für Bücher
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB a.F. gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war. Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 Abs. 1 grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen. (de)
  • Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB a.F. gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war. Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 Abs. 1 grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen. (de)
rdfs:label
  • Buchpreisbindungsgesetz (de)
  • Buchpreisbindungsgesetz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of