Die Bruttokaltmiete besteht aus der Grundmiete (Miete oder Nettomiete) und den Nebenkosten und wird im Mietvertrag festgelegt. Sie definiert die Miete einschließlich sämtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, Müllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten. Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme.

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  • Die Bruttokaltmiete besteht aus der Grundmiete (Miete oder Nettomiete) und den Nebenkosten und wird im Mietvertrag festgelegt. Sie definiert die Miete einschließlich sämtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, Müllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten. Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden. Vertraglich können auch Mischformen der Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete (Teil-Inklusiv-Miete) vereinbart werden. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme. (de)
  • Die Bruttokaltmiete besteht aus der Grundmiete (Miete oder Nettomiete) und den Nebenkosten und wird im Mietvertrag festgelegt. Sie definiert die Miete einschließlich sämtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, Müllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten. Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden. Vertraglich können auch Mischformen der Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete (Teil-Inklusiv-Miete) vereinbart werden. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme. (de)
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  • Die Bruttokaltmiete besteht aus der Grundmiete (Miete oder Nettomiete) und den Nebenkosten und wird im Mietvertrag festgelegt. Sie definiert die Miete einschließlich sämtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, Müllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten. Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme. (de)
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  • Bruttokaltmiete (de)
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