Die Landesregierung des 1990 nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund des Ländereinführungsgesetzes wiederhergestellten Landes Brandenburg ist die vollziehende Staatsgewalt (Exekutive). Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.

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  • Die Landesregierung des 1990 nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund des Ländereinführungsgesetzes wiederhergestellten Landes Brandenburg ist die vollziehende Staatsgewalt (Exekutive). Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom brandenburgischen Landtag in geheimer Wahl gewählt. Er ernennt und entlässt die Minister, bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag gegenüber verantwortlich. Die Minister setzen die Regierungspolitik um, leiten die ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche (Ministerien) und tragen für ihre Amtsführung die Verantwortung gegenüber dem Landtag. Die Sitzungen der Landesregierung werden vom Ministerpräsidenten nach Maßgabe der Geschäftsordnung geleitet. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag. (de)
  • Die Landesregierung des 1990 nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund des Ländereinführungsgesetzes wiederhergestellten Landes Brandenburg ist die vollziehende Staatsgewalt (Exekutive). Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom brandenburgischen Landtag in geheimer Wahl gewählt. Er ernennt und entlässt die Minister, bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag gegenüber verantwortlich. Die Minister setzen die Regierungspolitik um, leiten die ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche (Ministerien) und tragen für ihre Amtsführung die Verantwortung gegenüber dem Landtag. Die Sitzungen der Landesregierung werden vom Ministerpräsidenten nach Maßgabe der Geschäftsordnung geleitet. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag. (de)
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  • Die Landesregierung des 1990 nach der deutschen Wiedervereinigung aufgrund des Ländereinführungsgesetzes wiederhergestellten Landes Brandenburg ist die vollziehende Staatsgewalt (Exekutive). Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. (de)
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  • Brandenburgische Landesregierung (de)
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