Die Bordgewalt bezeichnet die Herrschaft * des Kapitäns eines Seeschiffes oder * des verantwortlichen Luftfahrzeugführers eines Luftfahrzeuges über seine Schiffsbesatzung bzw. sein fliegendes Personal und seine Passagiere. Im deutschen Recht werden ihm Aufgaben und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten zuteil.

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  • Die Bordgewalt bezeichnet die Herrschaft * des Kapitäns eines Seeschiffes oder * des verantwortlichen Luftfahrzeugführers eines Luftfahrzeuges über seine Schiffsbesatzung bzw. sein fliegendes Personal und seine Passagiere. Im deutschen Recht werden ihm Aufgaben und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten zuteil. (de)
  • Die Bordgewalt bezeichnet die Herrschaft * des Kapitäns eines Seeschiffes oder * des verantwortlichen Luftfahrzeugführers eines Luftfahrzeuges über seine Schiffsbesatzung bzw. sein fliegendes Personal und seine Passagiere. Im deutschen Recht werden ihm Aufgaben und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten zuteil. (de)
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  • Die Bordgewalt bezeichnet die Herrschaft * des Kapitäns eines Seeschiffes oder * des verantwortlichen Luftfahrzeugführers eines Luftfahrzeuges über seine Schiffsbesatzung bzw. sein fliegendes Personal und seine Passagiere. Im deutschen Recht werden ihm Aufgaben und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten zuteil. (de)
  • Die Bordgewalt bezeichnet die Herrschaft * des Kapitäns eines Seeschiffes oder * des verantwortlichen Luftfahrzeugführers eines Luftfahrzeuges über seine Schiffsbesatzung bzw. sein fliegendes Personal und seine Passagiere. Im deutschen Recht werden ihm Aufgaben und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten zuteil. (de)
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  • Bordgewalt (de)
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