Das Bonusheft wird im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verwendet. Es dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe nach § 22 SGB V eingetragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen.

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  • Das Bonusheft wird im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verwendet. Es dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe nach § 22 SGB V eingetragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen. Die Versicherten erhalten ein persönliches Bonusheft, das sie bei jeder Zahngesundheitsuntersuchung (Kontroll- oder Prophylaxe-Sitzung) vorzeigen sollten, damit sie die Nachweise über den jährlichen Zahnarztbesuch lückenlos erbringen können. (de)
  • Das Bonusheft wird im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verwendet. Es dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe nach § 22 SGB V eingetragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen. Die Versicherten erhalten ein persönliches Bonusheft, das sie bei jeder Zahngesundheitsuntersuchung (Kontroll- oder Prophylaxe-Sitzung) vorzeigen sollten, damit sie die Nachweise über den jährlichen Zahnarztbesuch lückenlos erbringen können. (de)
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  • Das Bonusheft wird im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verwendet. Es dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe nach § 22 SGB V eingetragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen. (de)
  • Das Bonusheft wird im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verwendet. Es dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe nach § 22 SGB V eingetragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen. (de)
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