Das „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz)“ vom 10. Juni 1969 beinhaltet die Gebietsreform in der Region Bonn auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz bildete den Auftakt der zweiten Phase der sich über sechs Jahre erstreckenden Neugliederung der Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die Bedürfnisse des Raumes Bonn als Hauptstadtregion in besonderer Weise berücksichtigt.

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  • Das „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz)“ vom 10. Juni 1969 beinhaltet die Gebietsreform in der Region Bonn auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz bildete den Auftakt der zweiten Phase der sich über sechs Jahre erstreckenden Neugliederung der Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die Bedürfnisse des Raumes Bonn als Hauptstadtregion in besonderer Weise berücksichtigt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden 96 Gemeinden (die kreisfreie Stadt Bonn, vierzehn amtsfreie Städte und Gemeinden und 81 amtsangehörige Gemeinden) zu sechzehn neuen Gemeinden zusammengefasst und sämtliche Ämter aufgelöst. Eitorf und Siegburg wurden geringfügig vergrößert, Much blieb vom Gesetz unberührt. (de)
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  • Das „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz)“ vom 10. Juni 1969 beinhaltet die Gebietsreform in der Region Bonn auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz bildete den Auftakt der zweiten Phase der sich über sechs Jahre erstreckenden Neugliederung der Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die Bedürfnisse des Raumes Bonn als Hauptstadtregion in besonderer Weise berücksichtigt. (de)
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