Die Bodmerei (Verbodmung, franz. prêt à la grosse aventure, engl. bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfändung des Schiffs, der Ladung, der Fracht oder sämtlicher oder mehrerer dieser Objekte durch den Kapitän (oder den Superkargo) die Seegefahr übernahm. Es ist dies ein (für den Seehandel spezifischer) Sonderfall dessen, dass Nichteigentümer fremde Vermögensgegenstände rechtsgültig verpfänden dürfen.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Bodmerei (Verbodmung, franz. prêt à la grosse aventure, engl. bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfändung des Schiffs, der Ladung, der Fracht oder sämtlicher oder mehrerer dieser Objekte durch den Kapitän (oder den Superkargo) die Seegefahr übernahm. Es ist dies ein (für den Seehandel spezifischer) Sonderfall dessen, dass Nichteigentümer fremde Vermögensgegenstände rechtsgültig verpfänden dürfen. Mit dem etwaigen Untergang der Pfandobjekte erlosch auch die Forderung des Gläubigers (Bodmeristen, Bodmereigebers) an Kapital und Prämie. (de)
  • Die Bodmerei (Verbodmung, franz. prêt à la grosse aventure, engl. bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfändung des Schiffs, der Ladung, der Fracht oder sämtlicher oder mehrerer dieser Objekte durch den Kapitän (oder den Superkargo) die Seegefahr übernahm. Es ist dies ein (für den Seehandel spezifischer) Sonderfall dessen, dass Nichteigentümer fremde Vermögensgegenstände rechtsgültig verpfänden dürfen. Mit dem etwaigen Untergang der Pfandobjekte erlosch auch die Forderung des Gläubigers (Bodmeristen, Bodmereigebers) an Kapital und Prämie. (de)
dbo:wikiPageID
  • 356753 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 143913381 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Bodmerei (Verbodmung, franz. prêt à la grosse aventure, engl. bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfändung des Schiffs, der Ladung, der Fracht oder sämtlicher oder mehrerer dieser Objekte durch den Kapitän (oder den Superkargo) die Seegefahr übernahm. Es ist dies ein (für den Seehandel spezifischer) Sonderfall dessen, dass Nichteigentümer fremde Vermögensgegenstände rechtsgültig verpfänden dürfen. (de)
  • Die Bodmerei (Verbodmung, franz. prêt à la grosse aventure, engl. bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfändung des Schiffs, der Ladung, der Fracht oder sämtlicher oder mehrerer dieser Objekte durch den Kapitän (oder den Superkargo) die Seegefahr übernahm. Es ist dies ein (für den Seehandel spezifischer) Sonderfall dessen, dass Nichteigentümer fremde Vermögensgegenstände rechtsgültig verpfänden dürfen. (de)
rdfs:label
  • Bodmerei (de)
  • Bodmerei (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of