Ein Bodenschaden oder Schädliche Bodenveränderung ist eine für den Menschen erheblich nachteilige oder gefährliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. „Schädliche Bodenveränderungen“ im Sinne von § 2 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

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  • Ein Bodenschaden oder Schädliche Bodenveränderung ist eine für den Menschen erheblich nachteilige oder gefährliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. „Schädliche Bodenveränderungen“ im Sinne von § 2 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Der Boden wurde 1999 neben Wasser und Luft zum dritten Schutzgut erklärt. Zur Sicherung des Umweltguts „Boden“ greifen neben dem BBodSchG Richtlinien, Leitfäden, Waldbaugrundsätze, Zertifizierungssysteme etc. (de)
  • Ein Bodenschaden oder Schädliche Bodenveränderung ist eine für den Menschen erheblich nachteilige oder gefährliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. „Schädliche Bodenveränderungen“ im Sinne von § 2 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Der Boden wurde 1999 neben Wasser und Luft zum dritten Schutzgut erklärt. Zur Sicherung des Umweltguts „Boden“ greifen neben dem BBodSchG Richtlinien, Leitfäden, Waldbaugrundsätze, Zertifizierungssysteme etc. (de)
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  • Ein Bodenschaden oder Schädliche Bodenveränderung ist eine für den Menschen erheblich nachteilige oder gefährliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. „Schädliche Bodenveränderungen“ im Sinne von § 2 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. (de)
  • Ein Bodenschaden oder Schädliche Bodenveränderung ist eine für den Menschen erheblich nachteilige oder gefährliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. „Schädliche Bodenveränderungen“ im Sinne von § 2 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. (de)
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  • Bodenschaden (de)
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