Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich unpassende Bezeichnung für den „Geotechnischen Bericht“ eines Sachverständigen für Geotechnik, der die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik enthält, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens. Seit 2008 ist ein Geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode 7, s. u.). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Tragwerksplaner (Statiker) genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründungselemente (Fu

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  • Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich unpassende Bezeichnung für den „Geotechnischen Bericht“ eines Sachverständigen für Geotechnik, der die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik enthält, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens. Seit 2008 ist ein Geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode 7, s. u.). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Tragwerksplaner (Statiker) genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründungselemente (Fundamente, Pfähle) zu dimensionieren und die Durchführung der Bauarbeiten zu planen (Baugrube, Grundwasserhaltung, Abdichtung, Auswirkungen auf die Umgebung usw.). Die zutreffendere Bezeichnung ist deshalb „Baugrund- und Gründungsgutachten“. Geotechnische Berichte werden auf Grundlage der EN 1997–2 - Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds sowie zusätzlich in Deutschland nach DIN 4020 - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997–2 erstellt. Sie sind letztlich Bestandteil des Geotechnischen Entwurfsberichts nach EN 1997–1 in Verbindung mit DIN 1054 Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. Ein solches Gutachten enthält für den Planer deshalb alle wesentlichen Aussagen über die Gründungsmöglichkeiten sowie über die Belastbarkeit des Baugrundes (zulässige Bodenpressungen oder erzielbare Pfahlwiderstände), die charakteristischen Werte der Bodenparameter und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand. Ein Bodengutachten kann sich auch auf die Untersuchung und die Beurteilung eventuell vorhandener Bodenverunreinigungen und Altlasten beziehen.en:Geotechnical investigationes:Métodos de prospección de suelosru:Инженерные изыскания (строительство)sr:Геотехничка истраживања (de)
  • Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich unpassende Bezeichnung für den „Geotechnischen Bericht“ eines Sachverständigen für Geotechnik, der die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik enthält, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens. Seit 2008 ist ein Geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode 7, s. u.). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Tragwerksplaner (Statiker) genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründungselemente (Fundamente, Pfähle) zu dimensionieren und die Durchführung der Bauarbeiten zu planen (Baugrube, Grundwasserhaltung, Abdichtung, Auswirkungen auf die Umgebung usw.). Die zutreffendere Bezeichnung ist deshalb „Baugrund- und Gründungsgutachten“. Geotechnische Berichte werden auf Grundlage der EN 1997–2 - Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds sowie zusätzlich in Deutschland nach DIN 4020 - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997–2 erstellt. Sie sind letztlich Bestandteil des Geotechnischen Entwurfsberichts nach EN 1997–1 in Verbindung mit DIN 1054 Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. Ein solches Gutachten enthält für den Planer deshalb alle wesentlichen Aussagen über die Gründungsmöglichkeiten sowie über die Belastbarkeit des Baugrundes (zulässige Bodenpressungen oder erzielbare Pfahlwiderstände), die charakteristischen Werte der Bodenparameter und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand. Ein Bodengutachten kann sich auch auf die Untersuchung und die Beurteilung eventuell vorhandener Bodenverunreinigungen und Altlasten beziehen.en:Geotechnical investigationes:Métodos de prospección de suelosru:Инженерные изыскания (строительство)sr:Геотехничка истраживања (de)
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  • Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich unpassende Bezeichnung für den „Geotechnischen Bericht“ eines Sachverständigen für Geotechnik, der die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik enthält, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens. Seit 2008 ist ein Geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode 7, s. u.). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Tragwerksplaner (Statiker) genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründungselemente (Fu (de)
  • Das Bodengutachten ist eine verbreitete, wenngleich unpassende Bezeichnung für den „Geotechnischen Bericht“ eines Sachverständigen für Geotechnik, der die Ergebnisse der Erkundung und Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse eines Planungsbereichs sowie ihre Beurteilung im Hinblick auf die Lösung einer bautechnischen Aufgabe nach dem Stand der Technik enthält, darunter auch Angaben zur Beschaffenheit des dort anzutreffenden Bodens. Seit 2008 ist ein Geotechnischer Bericht als Grundlage der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens bauordnungsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben (Eurocode 7, s. u.). Zur Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken benötigen Planer und Tragwerksplaner (Statiker) genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründungselemente (Fu (de)
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