Der Biologische Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert, BGBl. I S. 1470) ist ein Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten (§ 2 der Gefahrstoffverordnung). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Bei dem biologischen Untersuchungsmaterial, in dem die Konzentration des entsprechenden Parameters bestimmt wird, kann es sich um Vollblut, Erythrozytenfraktion des Vollblutes, Blutplasma, Blutserum oder Urin handeln.

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  • Der Biologische Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert, BGBl. I S. 1470) ist ein Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten (§ 2 der Gefahrstoffverordnung). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Bei dem biologischen Untersuchungsmaterial, in dem die Konzentration des entsprechenden Parameters bestimmt wird, kann es sich um Vollblut, Erythrozytenfraktion des Vollblutes, Blutplasma, Blutserum oder Urin handeln. Bei der Festlegung der Grenzwerte wird in der Regel von einer achtstündigen Exposition bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen. Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe. (de)
  • Der Biologische Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert, BGBl. I S. 1470) ist ein Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten (§ 2 der Gefahrstoffverordnung). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Bei dem biologischen Untersuchungsmaterial, in dem die Konzentration des entsprechenden Parameters bestimmt wird, kann es sich um Vollblut, Erythrozytenfraktion des Vollblutes, Blutplasma, Blutserum oder Urin handeln. Bei der Festlegung der Grenzwerte wird in der Regel von einer achtstündigen Exposition bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen. Die Grenzwerte gelten in der Regel für Einzelstoffe. (de)
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  • Der Biologische Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert, BGBl. I S. 1470) ist ein Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten (§ 2 der Gefahrstoffverordnung). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Bei dem biologischen Untersuchungsmaterial, in dem die Konzentration des entsprechenden Parameters bestimmt wird, kann es sich um Vollblut, Erythrozytenfraktion des Vollblutes, Blutplasma, Blutserum oder Urin handeln. (de)
  • Der Biologische Grenzwert (BGW) (alte Bezeichnung BAT für Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert, BGBl. I S. 1470) ist ein Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material eines Beschäftigten (§ 2 der Gefahrstoffverordnung). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Bei dem biologischen Untersuchungsmaterial, in dem die Konzentration des entsprechenden Parameters bestimmt wird, kann es sich um Vollblut, Erythrozytenfraktion des Vollblutes, Blutplasma, Blutserum oder Urin handeln. (de)
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  • Biologischer Grenzwert (de)
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