Der Bildungsscheck NRW war ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbständige in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen.

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  • Der Bildungsscheck NRW war ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbständige in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen. Die geförderten Zielgruppen erhalten eine Ermäßigung über 50 % der Weiterbildungskosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (Kurs, Seminar, Workshop etc.) bis zu einem Förderhöchstbetrag von 2000 €. Ziel der Förderung ist es, berufliche Weiterbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Jungunternehmer und Berufsrückkehrer finanziell zu erleichtern und somit zu beruflicher Weiterbildung anzuregen. Seit der Einführung im Jahr 2006 hat es zahlreiche Novellierungen der Förderkriterien gegeben. (de)
  • Der Bildungsscheck NRW war ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbständige in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen. Die geförderten Zielgruppen erhalten eine Ermäßigung über 50 % der Weiterbildungskosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (Kurs, Seminar, Workshop etc.) bis zu einem Förderhöchstbetrag von 2000 €. Ziel der Förderung ist es, berufliche Weiterbildung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Jungunternehmer und Berufsrückkehrer finanziell zu erleichtern und somit zu beruflicher Weiterbildung anzuregen. Seit der Einführung im Jahr 2006 hat es zahlreiche Novellierungen der Förderkriterien gegeben. (de)
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  • Der Bildungsscheck NRW war ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbständige in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen. (de)
  • Der Bildungsscheck NRW war ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbständige in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen. (de)
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  • Bildungsscheck NRW (de)
  • Bildungsscheck NRW (de)
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