Die Bildungsprämie ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Es wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. Zunächst bis 2011 begrenzt, wurde das Programm bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Die 3. Förderphase startete am 1. Juli 2014 und läuft bis zum 31. Dezember 2017. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:

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  • Die Bildungsprämie ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Es wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. Zunächst bis 2011 begrenzt, wurde das Programm bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Die 3. Förderphase startete am 1. Juli 2014 und läuft bis zum 31. Dezember 2017. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: 1. * Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 Prozent dieser Gebühren. Einen Prämiengutschein können Personen bekommen, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung sind selbst aufzubringen, beispielsweise auch über das Weiterbildungssparen. Voraussetzung für Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. 2. * Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 4 Abs.4 Nr.4 Vermögensbildungsgesetz). Die Nutzung des Weiterbildungssparens setzt ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben voraus und ist unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. So kann der Eigenanteil für den Prämiengutschein durch eine Entnahme aus dem Guthaben erbracht werden. Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderwege ist, dass die Bildungseinrichtung der eigenen Wahl bereit ist, Bildungsprämiengutscheine anzunehmen. (de)
  • Die Bildungsprämie ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Es wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. Zunächst bis 2011 begrenzt, wurde das Programm bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Die 3. Förderphase startete am 1. Juli 2014 und läuft bis zum 31. Dezember 2017. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: 1. * Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 Prozent dieser Gebühren. Einen Prämiengutschein können Personen bekommen, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung sind selbst aufzubringen, beispielsweise auch über das Weiterbildungssparen. Voraussetzung für Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. 2. * Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 4 Abs.4 Nr.4 Vermögensbildungsgesetz). Die Nutzung des Weiterbildungssparens setzt ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben voraus und ist unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. So kann der Eigenanteil für den Prämiengutschein durch eine Entnahme aus dem Guthaben erbracht werden. Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderwege ist, dass die Bildungseinrichtung der eigenen Wahl bereit ist, Bildungsprämiengutscheine anzunehmen. (de)
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  • Die Bildungsprämie ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Es wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. Zunächst bis 2011 begrenzt, wurde das Programm bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Die 3. Förderphase startete am 1. Juli 2014 und läuft bis zum 31. Dezember 2017. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: (de)
  • Die Bildungsprämie ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Es wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. Zunächst bis 2011 begrenzt, wurde das Programm bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Die 3. Förderphase startete am 1. Juli 2014 und läuft bis zum 31. Dezember 2017. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: (de)
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  • Bildungsprämie (de)
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