Als Bildungspflicht wird eine ethische Selbstverpflichtung verstanden, sich intellektuell oder handwerklich individuell zu bilden. Als formale Bildungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, Bildungs­nachweise zu erbringen, in der Regel durch Leistungsprüfungen. Eine Schulpflicht schreibt vor, dass genehmigte Schulen besucht werden, an denen gewährleistet ist, dass dort geforderte Leistungsnachweise erbracht werden können.

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  • Als Bildungspflicht wird eine ethische Selbstverpflichtung verstanden, sich intellektuell oder handwerklich individuell zu bilden. Als formale Bildungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, Bildungs­nachweise zu erbringen, in der Regel durch Leistungsprüfungen. Eine Schulpflicht schreibt vor, dass genehmigte Schulen besucht werden, an denen gewährleistet ist, dass dort geforderte Leistungsnachweise erbracht werden können. Eine Schulpflicht kann wie eine Bildungspflicht wirken. Allerdings gewährleistet ein Schulbesuch nicht zwingend die dort vorgesehene Bildung. In Deutschland besteht für Minderjährige eine gesetzliche Schulpflicht. Nach dem Ende der Altersgrenze für Schulpflichtige ist allerdings ein Schulabgang ohne Bildungsabschluss möglich, wenn die in der Schule geforderten Leistungsnachweise nicht erbracht wurden. Ausnahmen von der Schulpflicht wurden bisher nur in wenigen Einzelfällen genehmigt. Die Zahl der unbeschulten Kinder und Jugendlichen in Deutschland wird gegenwärtig auf etwa 500 bis 1000 geschätzt. In Staaten ohne zwingende Schulpflicht kann diese ersatzweise außerhalb von anerkannten Schuleinrichtungen durch Hausunterricht (auch Heimunterricht, Domizilunterricht, Homeschooling) erfüllt werden. Leistungsnachweise werden in Form von Externisten-Prüfungen erbracht. In der Schweiz, in Österreich, in Frankreich, in Spanien, in den Benelux- und in den skandinavischen Ländern ist ein unbeschultes Lernen möglich. (de)
  • Als Bildungspflicht wird eine ethische Selbstverpflichtung verstanden, sich intellektuell oder handwerklich individuell zu bilden. Als formale Bildungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, Bildungs­nachweise zu erbringen, in der Regel durch Leistungsprüfungen. Eine Schulpflicht schreibt vor, dass genehmigte Schulen besucht werden, an denen gewährleistet ist, dass dort geforderte Leistungsnachweise erbracht werden können. Eine Schulpflicht kann wie eine Bildungspflicht wirken. Allerdings gewährleistet ein Schulbesuch nicht zwingend die dort vorgesehene Bildung. In Deutschland besteht für Minderjährige eine gesetzliche Schulpflicht. Nach dem Ende der Altersgrenze für Schulpflichtige ist allerdings ein Schulabgang ohne Bildungsabschluss möglich, wenn die in der Schule geforderten Leistungsnachweise nicht erbracht wurden. Ausnahmen von der Schulpflicht wurden bisher nur in wenigen Einzelfällen genehmigt. Die Zahl der unbeschulten Kinder und Jugendlichen in Deutschland wird gegenwärtig auf etwa 500 bis 1000 geschätzt. In Staaten ohne zwingende Schulpflicht kann diese ersatzweise außerhalb von anerkannten Schuleinrichtungen durch Hausunterricht (auch Heimunterricht, Domizilunterricht, Homeschooling) erfüllt werden. Leistungsnachweise werden in Form von Externisten-Prüfungen erbracht. In der Schweiz, in Österreich, in Frankreich, in Spanien, in den Benelux- und in den skandinavischen Ländern ist ein unbeschultes Lernen möglich. (de)
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  • Als Bildungspflicht wird eine ethische Selbstverpflichtung verstanden, sich intellektuell oder handwerklich individuell zu bilden. Als formale Bildungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, Bildungs­nachweise zu erbringen, in der Regel durch Leistungsprüfungen. Eine Schulpflicht schreibt vor, dass genehmigte Schulen besucht werden, an denen gewährleistet ist, dass dort geforderte Leistungsnachweise erbracht werden können. (de)
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  • Bildungspflicht (de)
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