Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am 1. Januar 2003 in Österreich in Kraft getreten.Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.Es werden Daten erhoben über: 1. * Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch 2. * Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung 3. * Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung

Property Value
dbo:abstract
  • Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am 1. Januar 2003 in Österreich in Kraft getreten.Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.Es werden Daten erhoben über: 1. * Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch 2. * Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung 3. * Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung (de)
  • Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am 1. Januar 2003 in Österreich in Kraft getreten.Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.Es werden Daten erhoben über: 1. * Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch 2. * Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung 3. * Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 1836229 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 81573081 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am 1. Januar 2003 in Österreich in Kraft getreten.Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.Es werden Daten erhoben über: 1. * Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch 2. * Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung 3. * Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung (de)
  • Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am 1. Januar 2003 in Österreich in Kraft getreten.Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.Es werden Daten erhoben über: 1. * Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch 2. * Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung 3. * Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung (de)
rdfs:label
  • Bildungsdokumentationsgesetz (de)
  • Bildungsdokumentationsgesetz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of