Bigamie (lat. bis „zweimal“ und gr. γάμος gamos „Ehe“) ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten. Der Personenstand der Bigamie oder Polygamie wird juristisch als „Doppelehe“ bzw. „Vielehe“ bezeichnet. In westlichen Gesellschaften werden überwiegend Werte vertreten, die die Einehe (Monogamie) vorschreiben. In diesen Gesellschaften ist die Bigamie daher eine gesetzlich nicht zulässige Form der Ehe.

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  • Bigamie (lat. bis „zweimal“ und gr. γάμος gamos „Ehe“) ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten. Der Personenstand der Bigamie oder Polygamie wird juristisch als „Doppelehe“ bzw. „Vielehe“ bezeichnet. In westlichen Gesellschaften werden überwiegend Werte vertreten, die die Einehe (Monogamie) vorschreiben. In diesen Gesellschaften ist die Bigamie daher eine gesetzlich nicht zulässige Form der Ehe. (de)
  • Bigamie (lat. bis „zweimal“ und gr. γάμος gamos „Ehe“) ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten. Der Personenstand der Bigamie oder Polygamie wird juristisch als „Doppelehe“ bzw. „Vielehe“ bezeichnet. In westlichen Gesellschaften werden überwiegend Werte vertreten, die die Einehe (Monogamie) vorschreiben. In diesen Gesellschaften ist die Bigamie daher eine gesetzlich nicht zulässige Form der Ehe. (de)
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  • Bigamie (lat. bis „zweimal“ und gr. γάμος gamos „Ehe“) ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten. Der Personenstand der Bigamie oder Polygamie wird juristisch als „Doppelehe“ bzw. „Vielehe“ bezeichnet. In westlichen Gesellschaften werden überwiegend Werte vertreten, die die Einehe (Monogamie) vorschreiben. In diesen Gesellschaften ist die Bigamie daher eine gesetzlich nicht zulässige Form der Ehe. (de)
  • Bigamie (lat. bis „zweimal“ und gr. γάμος gamos „Ehe“) ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten. Der Personenstand der Bigamie oder Polygamie wird juristisch als „Doppelehe“ bzw. „Vielehe“ bezeichnet. In westlichen Gesellschaften werden überwiegend Werte vertreten, die die Einehe (Monogamie) vorschreiben. In diesen Gesellschaften ist die Bigamie daher eine gesetzlich nicht zulässige Form der Ehe. (de)
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