Die deutsche Bienenschutzverordnung (BienSchV) dient der Lebensmittelsicherheit und soll Honigbienen vor Schäden durch Pflanzenschutzmittel bewahren. Sie ist durch das Pflanzenschutzgesetz ermächtigt. Die BienSchV regelt die Definition der bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel, deren Art der Anwendung, sowie die Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Ausnahmeregelungen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines Pflanzenschutzmittels erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Auflagen, nach deren Vorgaben die ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgt. Sie findet nach den Einteilungen der Bienengefährdungsstufen statt, die auf jedem Endprodukt vorhanden sein muss. Für die Zulassung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen umfangreiche Untersu

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  • Die deutsche Bienenschutzverordnung (BienSchV) dient der Lebensmittelsicherheit und soll Honigbienen vor Schäden durch Pflanzenschutzmittel bewahren. Sie ist durch das Pflanzenschutzgesetz ermächtigt. Die BienSchV regelt die Definition der bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel, deren Art der Anwendung, sowie die Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Ausnahmeregelungen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines Pflanzenschutzmittels erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Auflagen, nach deren Vorgaben die ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgt. Sie findet nach den Einteilungen der Bienengefährdungsstufen statt, die auf jedem Endprodukt vorhanden sein muss. Für die Zulassung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen umfangreiche Untersuchungen, zum Beispiel GLP-Prüfstudien von Labor-, Zelt- und Freilandversuchen eingereicht werden. (de)
  • Die deutsche Bienenschutzverordnung (BienSchV) dient der Lebensmittelsicherheit und soll Honigbienen vor Schäden durch Pflanzenschutzmittel bewahren. Sie ist durch das Pflanzenschutzgesetz ermächtigt. Die BienSchV regelt die Definition der bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel, deren Art der Anwendung, sowie die Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Ausnahmeregelungen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines Pflanzenschutzmittels erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Auflagen, nach deren Vorgaben die ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgt. Sie findet nach den Einteilungen der Bienengefährdungsstufen statt, die auf jedem Endprodukt vorhanden sein muss. Für die Zulassung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen umfangreiche Untersuchungen, zum Beispiel GLP-Prüfstudien von Labor-, Zelt- und Freilandversuchen eingereicht werden. (de)
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  • BienSchV 1992
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  • 1950-05-25 (xsd:date)
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  • 7823-05-08 (xsd:date)
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  • Verordnung über bienenschädliche Pflanzenschutzmittel
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prop-de:inkrafttreten
  • 1950-07-13 (xsd:date)
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  • 2013-07-06 (xsd:date)
prop-de:inkrafttretenneufassung
  • 1992-08-05 (xsd:date)
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  • Bienenschutzverordnung
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  • Art. 6 VO vom 27. Juni 2013
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  • 1992-07-22 (xsd:date)
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  • § 3 Abs. 1 PflSchG
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  • Verordnung über die Anwendung
  • bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel
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  • Die deutsche Bienenschutzverordnung (BienSchV) dient der Lebensmittelsicherheit und soll Honigbienen vor Schäden durch Pflanzenschutzmittel bewahren. Sie ist durch das Pflanzenschutzgesetz ermächtigt. Die BienSchV regelt die Definition der bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel, deren Art der Anwendung, sowie die Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Ausnahmeregelungen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines Pflanzenschutzmittels erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Auflagen, nach deren Vorgaben die ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgt. Sie findet nach den Einteilungen der Bienengefährdungsstufen statt, die auf jedem Endprodukt vorhanden sein muss. Für die Zulassung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen umfangreiche Untersu (de)
  • Die deutsche Bienenschutzverordnung (BienSchV) dient der Lebensmittelsicherheit und soll Honigbienen vor Schäden durch Pflanzenschutzmittel bewahren. Sie ist durch das Pflanzenschutzgesetz ermächtigt. Die BienSchV regelt die Definition der bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel, deren Art der Anwendung, sowie die Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Ausnahmeregelungen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines Pflanzenschutzmittels erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Auflagen, nach deren Vorgaben die ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgt. Sie findet nach den Einteilungen der Bienengefährdungsstufen statt, die auf jedem Endprodukt vorhanden sein muss. Für die Zulassung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen umfangreiche Untersu (de)
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  • Bienenschutzverordnung (de)
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