Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung dazu, den Empfänger der Versicherungsleistung für den Versicherungsfall festzulegen. Üblich ist, dass Bezugsrechte bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vermerkt werden.

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  • Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung dazu, den Empfänger der Versicherungsleistung für den Versicherungsfall festzulegen. Üblich ist, dass Bezugsrechte bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vermerkt werden. (de)
  • Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung dazu, den Empfänger der Versicherungsleistung für den Versicherungsfall festzulegen. Üblich ist, dass Bezugsrechte bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vermerkt werden. (de)
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  • Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung dazu, den Empfänger der Versicherungsleistung für den Versicherungsfall festzulegen. Üblich ist, dass Bezugsrechte bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vermerkt werden. (de)
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  • Bezugsrecht (Versicherung) (de)
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