Die Bezirksverwaltung von Berlin ist Teil der zweistufigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die so genannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Landes Berlin. Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine Kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist.

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  • Die Bezirksverwaltung von Berlin ist Teil der zweistufigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die so genannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Landes Berlin. Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine Kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist. Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Diese haben eine eigene bezirkliche Selbstverwaltung, die Verfassungsrang hat (Artikel 68–77 der Verfassung von Berlin). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV ist als direkt von den Einwohnern des Bezirks gewählte Vertretung der „parlamentarische“ Teil, das Bezirksamt führt die Verwaltung. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (hauptamtlich, besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung). (de)
  • Die Bezirksverwaltung von Berlin ist Teil der zweistufigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die so genannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Landes Berlin. Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine Kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist. Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Diese haben eine eigene bezirkliche Selbstverwaltung, die Verfassungsrang hat (Artikel 68–77 der Verfassung von Berlin). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV ist als direkt von den Einwohnern des Bezirks gewählte Vertretung der „parlamentarische“ Teil, das Bezirksamt führt die Verwaltung. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (hauptamtlich, besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung). (de)
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  • Die Bezirksverwaltung von Berlin ist Teil der zweistufigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die so genannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Landes Berlin. Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine Kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist. (de)
  • Die Bezirksverwaltung von Berlin ist Teil der zweistufigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die so genannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Landes Berlin. Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine Kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist. (de)
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  • Bezirksverwaltung in Berlin (de)
  • Bezirksverwaltung in Berlin (de)
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