Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz.

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  • Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz. (de)
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  • Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz. (de)
  • Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz. (de)
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  • Bezirksgericht (DDR) (de)
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